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Politik

Verkürzte Quarantänedauer: Graubünden macht nicht mit

Die Mehrheit der Schweizer Kantone verkürzt die Quarantänedauer für Personen, die mit einer infizierten Person engen Kontakt hatten, auf sieben Tage. In Graubünden besteht diese Möglichkeit schon.
Agentur sda
03.01.2022, 10:42 Uhr
gestern um 12:16 Uhr

Am letzten Tag des Jahres hatte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) den Kantonen vorgeschlagen, die Dauer der Quarantäne für Personen, die mit einer infizierten Person engen Kontakt hatten, von zehn auf sieben Tage zu verkürzen.

Mit der Verkürzung sollten die Auswirkungen der Quarantäne,assnahmen auf die Gesellschaft abgemildert werden. Die Funktionsfähigkeit der Gesellschaft in vielen Bereichen sollten so gewährleistet und Personalengpässen verhindert werden.

Vorreiter-Kantone

Einige Kantone reagierten umgehend: Tessin, Genf, Basel-Stadt, Waadt, Wallis und Jura verkürzten die Dauer der Quarantäne entsprechend. Im Kanton Tessin und in Genf gilt die Anpassung bereits seit Samstag. In der Waadt, in Basel-Stadt, im Wallis und im Jura trat das neue Regime ab Montag in Kraft.

Die Kantone Freiburg und Zürich beschlossen in den vergangenen Tagen ebenfalls, diese Anpassung ab Montag einzuführen.

Am Montag teilten die Zentralschweizer Gesundheitsdirektorinnen- und Direktorenkonferenz mit, dass Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Zug und Luzern ebenfalls ab sofort den entsprechenden BAG-Empfehlungen folgen würden. Und der Kanton Neuenburg verkürzte ebenfalls die Quarantänedauer.

Auch in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St. Gallen dauert die Quarantäne neu nur noch sieben Tage. Diese Regelung tritt ab Mittwoch in Kraft, wie das Gesundheitsdepartement des Kantons St. Gallen am Montagnachmittag mitteilte.

Der Sprecher der bernischen Gesundheitsdirektion Gundekar Giebel bestätigte am Montag auf Anfrage, dass auch der Kanton Bern der BAG-Empfehlung folge. Die Anpassung der Prozesse laufe.

Graubünden und Solothurn machen nicht mit

Im Kanton Graubünden ist laut der kantonalen Kommunikationsstelle Coronavirus eine Verkürzung der Quarantäne momentan nicht geplant. Es bestehe bereits die Möglichkeit, sich mit einer Reihe negativer Tests aus der Quarantäne am siebten Tag «herauszustesten», hiess es auf Anfrage.

Grundsätzliche Kritik an der kürzeren Quarantänedauer kommt aus dem Kanton Solothurn: Für die vom BAG vorgeschlagenen Quarantäneregeln fehlten medizinisch-wissenschaftliche Daten, erklärte die Solothurner Kantonsärztin Yvonne Hummel am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Es bestünden bisher keine zuverlässigen wissenschaftlichen Daten, die eine verkürzte Ansteckungsfähigkeit von infizierten oder potentiell infizierten Personen dokumentierten, so Hummel. Bei Einführung der verkürzten Quarantäne bestehe ein hohes Risiko, dass sich die epidemiologische Lage rasch verschlechtere.

Die Solothurner Kantonsärztin pochte zudem auf Einheitlichkeit: Die Isolations- und Quarantäneregeln seien auf nationaler Ebene schon detailliert geregelt. Eine Änderung müsse deshalb durch den Bundesrat vorgenommen werden.

Noch kein Entscheid über eine allfällige Verkürzung der Quarantänefrist ist in den Kantonen Aargau und Glarus gefallen.