US-Archiv: Trump nahm über 700 Seiten vertrauliche Dokumente mit
In dem Brief heisst es weiter, die Regierung müsse «eine Bewertung des potenziellen Schadens vornehmen, der sich aus der offensichtlichen Art und Weise ergibt, in der diese Materialien gelagert und transportiert wurden». Der nun veröffentlichte Austausch zwischen der Behörde und Trumps Verteidiger fand Monate vor der Durchsuchung des Anwesens des Ex-Präsidenten durch die Bundespolizei FBI statt. Bei dieser wurden vor zwei Wochen weitere teils als streng geheim eingestufte Dokumente sichergestellt.
Die Durchsuchung sorgte über die USA hinaus für grosses Aufsehen. Trump argumentierte, er habe die beschlagnahmten Dokumenten-Sätze aus seiner Regierungszeit als Präsident freigegeben. Amtierende Präsidenten haben zwar weitreichende Befugnisse, die Geheimhaltung aufzuheben. Doch für die Freigabe von Dokumenten gibt es ein formelles Verfahren mit mehreren hochoffiziellen Schritten. Trump behauptete auch, dass es eine dauerhafte entsprechende Anweisung für alle mit nach Hause genommenen Dokumente gegeben habe.
Am Montag reichte Trump Klage gegen die Regierung ein und verlangte, einen neutralen Prüfer für die Untersuchung der zuletzt beschlagnahmten Dokumente einzusetzen und bis zu diesem Zeitpunkt alle Ermittlungen zu stoppen. Trumps Mitnahme der Dokumente könnte eine kriminelle Handlung darstellen. Der 76-Jährige stellt das Vorgehen des Justizministeriums gegen ihn als politisch motiviert dar. Seit Wochen kokettiert er damit, 2024 erneut für die Präsidentschaft kandidieren zu wollen.
Derzeit gibt es auch juristische Auseinandersetzungen darüber, ob zumindest teilweise jene Dokumente veröffentlicht werden könnten, auf deren Grundlage der Durchsuchungsbefehl für Mar-a-Lago genehmigt wurde. Ein Richter in Florida hatte das Justizministerium angewiesen, in dieser Woche Vorschläge für Schwärzungen zu machen. Mehrere Medien hatten die Veröffentlichung der Dokumente beantragt. Das Justizministerium hatte hingegen argumentiert, dies könnte künftige Ermittlungen und die Kooperation von Zeugen beeinträchtigen.
Es gilt als sehr unwahrscheinlich, dass die gesamten Dokumente öffentlich werden. Am Ende könnten weitgehende Schwärzungen dazu führen, dass sie grösstenteils unlesbar werden.