Stadt möchte nicht mehr Videokameras auf Strassen
Bis jetzt wurde die Videoüberwachung in Rapperswil-Jona lediglich durch eine interne Dienstanweisung geregelt. So beispielsweise der Einsatz der Videokameras im und rund ums Eishockeystadion beim Lido.
Bloss zwei Videokameras
Diese bisherige Bestimmung möchte der Stadtrat nun durch ein neues Polizeigesetz ablösen. Dies gab die Stadt gestern bekannt. Wobei Stadtpräsident Martin Stöckling betont, dass das neue Gesetz grundsätzlich der bisherigen Dienstanweisung entspreche. Laut Stöckling hat die Stadt bislang bloss zwei Videokameras installiert: eine beim Stadthof und eine beim Cityplatz. Die zahlreichen Kameras im und rund ums Eishockeystadion Lido seien von privater Seite aufgestellt worden.
«Ich halte eine flächendeckende Videoüberwachung für problematisch», versichert Stöckling. «Eine solche Überwachung ist nicht mit meinem Demokratieverständnis vereinbar.» Gleichwohl heisst es im neuen Gesetzestext, dass beispielsweise öffentliche Plätze und Einrichtungen mit Videokameras überwacht werden dürfen, sofern sie keine Personenidentifikation zulassen. Doch kann die Stadt auch eine Überwachung mit Personenidentifikation zulassen, wenn ein solcher Einsatz zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit geeignet ist und Hinweistafeln auf den Einsatz aufmerksam machen.
Hierzu betont Stöckling, dass die Stadt keine zusätzlichen Videokameras installieren wolle, «weder bei Veloabstellplätzen noch auf Bahnhöfen». Und bei privaten Betreibern seien die Hürden für eine Bewilligung zur Überwachung sehr hoch.
Campieren und Gassigehen
Das neue Polizeigesetz regelt nicht bloss die Videoüberwachung in der Stadt. Generell geht es darin um die «vorübergehende Nutzung öffentlichen Grunds». Dazu zählen unter anderem Veranstaltungen, Campieren, Standaktionen oder Strassenmusik. Und das Gassigehen mit Hunden – so müssen Hundehalter ihre Tiere gemäss Gesetz in weiten Teilen der Stadt an die Leine nehmen. Beispielsweise in der Altstadt einschliesslich Seequai, beim Strandweg und in etlichen anderen Gebieten. Stöckling sagt, dass die Stadt vorhabe, dieses Gesetz durchzusetzen. Wie, lässt er vorderhand noch offen. Der Rechtsdienst des Kantons hat gemäss der Mitteilung der Stadt bestätigt, dass das neue Gesetz mit dem übergeordneten Recht übereinstimmt. Nun unterliegt es ab diesem Mittwoch bis zum 23. Oktober dem fakultativen Referendum. Damit dieses zustande kommt, brauchts 500 Unterschriften.