Die Postfinance muss auf Geheiss der Finma mehr Eigenmittel halten
Die eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) verfügte im Juli 2021 für die Postfinance einen Eigenmittelzuschlag. Ansonsten bestünden im Verhältnis zu den von der Postfinance eingegangenen Risiken keine ausreichenden Sicherheiten. Wie hoch der Betrag ist, geht aus dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht hervor, weil die Zahl anonymisiert wurde.
Er liegt jedoch über 270 Millionen Franken, wie die Postfinance im aktuellen Entscheid kritisiert. So viel verlangte die Finma in einer ersten Verfügung in der gleichen Angelegenheit. Das Bundesgericht hob diese Verfügung jedoch auf und wies die Sache zur neuen Beurteilung an die Finma zurück.
Rügen abgewiesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rügen der Postfinance abgewiesen. Das Unternehmen kritisierte, die aus der Sicht der Finma bestehenden erhöhten Zinsrisiken würden sich aus deren Berechnungsmethode ergeben. Dafür fehle eine Rechtsgrundlage und die Methode stehe im Widerspruch zu internationalen Standards.
Dieser Sicht folgt das Bundesverwaltungsgericht nicht. In einem ausführlichen Urteil beleuchtet es die verwendeten Kriterien und das Vorgehen der Finma. Die zusätzlich bereitzustellenden Eigenmittel hält es damit für rechtmässig. (Urteil B-4004/2021 vom 30.3.2023)