Bundesakten zu Kampfjet-Beschaffung bleiben unter Verschluss
Ein Journalist ersuchte 2021 beim Bundesamt für Rüstung (Armasuisse) auf der Basis der Öffentlichkeitsgesetzes um Einsicht in die Evaluationskriterien. Fast zeitgleich wurde bei der Eidgenössischen Materialsprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) das Begehren bezüglich der Lärmmessungen eingereicht.
Das Bundesverwaltungsgericht kommt in den am Donnerstag veröffentlichten Urteilen zum selben Schluss. Die Armasuisse und die Empa durften die Einsicht verweigern. Bei Rüstungsbeschaffungen habe der Gesetzgeber die Vertraulichkeit über das sonst im Beschaffungswesen geltende Transparenzgebot gestellt.
So kann vom Grundsatz des öffentlichen Zugangs zu amtlichen Dokumenten des Bundes abgewichen werden, wenn spezielle Bestimmungen anderer Bundesgesetze eine andere Regelung vorsehen.