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Politik

Seedorf zieht das Verfahren nicht weiter

Der Schmerkner Gemeinderat zieht nicht vor Gericht, nachdem der Kanton Einzonungen aufgehoben hat.
07.02.2019, 04:30 Uhr
gestern um 12:16 Uhr

Der Gemeinderat von Schmerikon hat 2017 neun Teilzonenpläne erlassen und öffentlich aufgelegt. Es handelte sich um zwei Umzonungen, zwei Einzonungen und fünf Auszonungen. «Der Rat verfolgte mit diesen Plänen das Ziel, die innere Verdichtung zu fördern», schreibt der Gemeinderat in einer Medienmitteilung. Ein wesentlicher Grundsatz sei dabei die Flächengleichheit von Ein- und Auszonung gewesen. «Wir agierten damit im Geist der heutigen Raumplanung», sagt Gemeindepräsident Félix Brunschwiler.
Gegen die Teilzonenpläne gingen fünf Einsprachen ein, die der Gemeinderat vor einem Jahr abwies. Im Anschluss daran rekurrierten drei Einsprecher vor dem kantonalen Baudepartement. Dieses hat nun die Rekurse gutgeheissen und die Teilzonenpläne aufgehoben (Ausgabe vom Dienstag).

Ortsplanung wird überarbeitet

Diesen Entscheid nimmt der Gemeinderat «mit Befremden» zur Kenntnis, wie er gestern mitteilte. Er bemängelt, dass formaljuristisch entschieden und nicht berücksichtigt worden sei, dass das Vorhaben ohne Ausweitung der Bauzone und mit dem Ziel der Baulandmobilisierung in Zentrumsnähe angedacht war. Die formellen Anforderungen in der Ortsplanung würden «ständig höher gesetzt», kritisiert der Rat.
Der Gemeinderat verzichtet auf weitere rechtliche Schritte und will nun die vollständige Überarbeitung der Ortsplanung angehen. «Der Rat kommt nicht umhin, nun den Prozess der kommunalen Richtplanung mit einer Gesamtüberarbeitung des Zonenplans anzustossen», heisst es in der Medienmitteilung. Gleichzeitig werde der Rat jedoch nun allen Eigentümern von Bauland umgehend eine Frist von fünf Jahren für die Überbauung ihres Grundstücks ansetzen.
Noch offen ist laut Gemeindepräsident Brunschwiler, ob der Kanton die Einzonung des Areals Chli Allmeind genehmigen wird. Demgegenüber gehe der Gemeinderat davon aus, dass das Areal in der Chürzi zu einem späteren Zeitpunkt eingezont werden könne, weil der Kanton diese Parzelle ins Siedlungsgebiet aufgenommen habe.