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Politik

Unzulässig erlangte GoPro-Aufnahmen für Raserverurteilung verwendet

Das Bundesgericht hat die teilweise Verwertung von Videoaufnahmen zugelassen, die bei einer unzulässigen Hausdurchsuchung bei einem Raser sichergestellt wurden. Es dürfen jedoch nur jene Aufnahmen verwendet werden, die zur Aufklärung der schweren Straftaten dienen.
Agentur sda
31.10.2023, 12:00 Uhr
11.05.2026, 12:16 Uhr

Statt der erlaubten 80 km/h wurde ein Mann im April 2015 mit 164 km/h geblitzt. Die Polizei führte gleichentags eine Hausdurchsuchung bei ihm durch. Dabei fand sie eine GoPro-Kamera und eine Speicherkarte, auf der mehrere Motorrad-Fahrten des Sohnes des Rasers gespeichert waren.

Auch dieser fuhr weit schneller, als zulässig - einmal gar nach dem Entzug seines Lernfahrausweises. Das Kantonsgericht Luzern verurteilte den Sohn auf Basis der Videos zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und achteinhalb Monaten.

Weil für die Hausdurchsuchung der hinreichende Tatverdacht fehlte und sie somit unzulässig war, dürfen die Videos laut Bundesgericht nur zur Aufklärung schwerer Straftaten verwendet werden. Es hat das Urteil aufgehoben und die Sache ans Kantonsgericht zurückgewiesen.

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