Kinder in Schmitten dürfen doch nach Davos in die Schule
Am 7. April 2020 verpflichtete die Bündner Regierung die Gemeinde Schmitten, gestützt auf das Gemeindegesetz des Kantons Graubünden, bis auf Weiteres die bisherige Zusammenarbeit mit der Gemeinde Albula/Alvra im Schulverband Innerbelfort sowie mit den Gemeinden Albula/Alvra, Bergün Filisur und Lantsch/Lenz im Schulverband Oberstufe Albulatal weiterzuführen. Dies tat sie, weil Schmitten die Schülerinnen und Schüler nach Davos zur Schule schicken wollte.
Nicht mit Albula/Alvra
Die Gemeinde Albula/Alvra appellierte an die Regierung, dieses Ansinnen zu unterbinden, weil die zahlenmässig kritischen Schulstandorte Alvaneu (Primarschule) und Tiefencastel (Oberstufe für das ganze Albulatal) geschwächt würden. Nach eingehender Prüfung des Sachverhalts und der Rechtslage sowie nach Anhörung aller Parteien war die Regierung davon überzeugt, dass wichtige Gründe für die Beschulung der Kinder aus Schmitten im Albulatal sprechen, wie sie am Dienstag in einer Mitteilung schreibt. Diese Überzeugung gründete auf einer Abwägung der verschiedenen Interessen, wie es heisst. Die Regierung habe dabei einen integralen Blick für die gesamte Talschaft eingenommen, die seit Jahren nach sinnvollen und zukunftsfähigen Strukturen ringe.
Vor allem die langfristige Sicherung der gemeinsamen Schulstandorte für alle Kinder des Tals wertet die Regierung als hohes öffentliches Interesse. Die Gemeinde Schmitten legte gegen den Beschluss der Regierung Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein. Mit Urteil vom 21. April hiess das Verwaltungsgericht die Beschwerde gut. Das Gericht sah kein qualifiziertes öffentliches Interesse, das für die Verpflichtung zur schulischen Zusammenarbeit der Gemeinde Schmitten im Albulatal notwendig gewesen wäre und schloss auf Verletzung der Gemeindeautonomie.