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Im März entscheidet das Volk über das Fachhochschulzentrum

Der zweite Tag der Oktobersession hat mit Frühsport begonnen. Danach debattierte das Bündner Kantonsparlament über das Fachhochschulzentrum Graubünden. Und es ging um Ruhegehälter für Regierungsräte.

Philipp
Wyss
18.10.22 - 17:28 Uhr
Politik
Das Bündner Kantonsparlament während der Oktobersession im Grossratsgebäude in Chur.
Das Bündner Kantonsparlament während der Oktobersession im Grossratsgebäude in Chur.
Bild Livia Mauerhofer

Ticker

Am zweiten Tag der Oktobersession hat der Grosse Rat:

  • Die Realisierung des Fachhochschulzentrums Graubünden beschlossen.
  • Den SVP-Fraktionsauftrag betreffend Karenzfrist und Ruhegehalt für ehemalige Regierungsräte überwiesen.
  • Diverse Aufträge und Anfragen behandelt.

Die Session wird am Mittwoch ab 8.15 Uhr fortgesetzt. Die Debatten sind öffentlich. Wie bei jeder Session tickern wir auch von der Oktobersession für euch.

Eine Solaroffensive für Graubünden

Grossratstellvertreter Lukas Horrer (SP, Chur) fordert mit seinem Auftrag eine Solaroffensive für den «Wasser- und Sonnenkanton Graubünden». Und Grossrat Oliver Hohl (FDP, Chur) stellte einen Änderungsantrag mit optimierten Raumplanungsmassnahmen und neu mit administrativen Erleichterungen. Der Photovoltaikanteil an der Bündner Stromproduktion beträgt laut Grossrat Kevin Brunold (Mitte, Surcuolm) derzeit ein Prozent.

Schliesslich wird der Antrag Hohl mit 107:0 Stimmen bei 1 Enthaltung überwiesen.

Förderung für romanisch- und italienischsprachige Medien

Grossratstellvertreter Lukas Horrer (SP, Chur) zieht seinen Auftrag betreffend Medienförderung für romanisch- und italienischsprachige Medien zurück. Im Februar lud Regierungsrat Jon Domenic Parolini (Mitte, Chur) zu einem Runden Tisch betreffend die Medienförderung Italienischbündens mit Vertretenden der Deputazione grigionitaliana des Grossen Rates, der Pro Grigioni Italiano und Info Grigione, der Interessenvertretung der Medien Italienischbündens. Dabei herrschte unter den Teilnehmenden Einigkeit, dass in der aktuellen Situation eine Verbesserung der italienischsprachigen Medienversorgung wünschenswert sei. Andererseits zeigten sich Differenzen in der Frage, welcher Weg dabei sinnvollerweise einzuschlagen sei. Horrer fordert, eine italienischsprachige Agentur nach dem Vorbild der Fundaziun Medias Ru­mantschas zu bilden und die kantonale Förderung der italienischsprachigen Medien zu bündeln.

Ziel des Auftrages war es, die Vielfalt der Meinungen und Umsetzungsmöglichkeiten auf einen Nenner zu bringen. Unter einer externen Fachleitung sollen alle wichtigen Akteure angehört und nach der geeignetsten Lösung für die spezifischen Verhältnisse der Medienlandschaft Italienischbündens gesucht werden. Die Schaffung einer Agentur ist dabei eine von mehreren Optionen, die geprüft werden. Mit ersten konkreten Ergebnissen seitens der Arbeitsgruppe ist voraussichtlich Anfang nächstes Jahr zu rechnen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort.

Geld für erneuerbare Energien

Jetzt geht es um den Auftrag von Grossrat Kevin Brunold (Mitte, Surcuolm) betreffend Rahmenbedingungen für ein Green-Tec-Cluster in Graubünden. Nach der ersten Finanzierungsetappe zum Aktionsplan Green Deal von vor einem Jahr standen Finanzhilfen von konkreten Instrumenten zur Senkung der klimaschädlichen Gase im Vordergrund. Die Frage der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die notwendigen Entwicklungen, insbesondere im technologischen Bereich, wurde bei der Debatte angesprochen. Im Hinblick auf die Zielerreichung sind die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft von grosser Bedeutung. So soll Graubünden als das Kompetenzzentrum für die nachhaltige, ressourcenschonende Wirtschaft in Erscheinung treten. Ziel ist, dass sich in Graubünden ein Wirtschaftscluster zum Thema nachhaltige Wirtschaft und Green-Tec entwickeln kann. Davon profitieren bestehende Unternehmen, aber auch Neuansiedlungen und Start-ups können davon profitieren.

Eine Cluster-Bildung kann der Kanton am besten unterstützen, indem die entsprechenden Rahmenbedingungen gestärkt werden. Daher soll im Rahmen des Aktionsplans Green Deal ein Fokus auf die Aktivitäten des Kantons im Bereich Forschung, Bildung und Wirtschaftsförderung gelegt werden. Damit können die wirtschaftlichen und technologischen Entwicklungen im Bereich erneuerbare Energie, Kreislaufwirtschaft und natürliche Ressourcen vorangetrieben werden. Mit dem Auftrag wird die Regierung beauftragt, dem Grossen Rat im Rahmen der zweiten Etappe des Green Deals Massnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft vorzulegen, bei welchen die nachhaltige Wirtschaft gebührend berücksichtigt wird. Dabei soll ein angemessener Anteil der finanziellen Mittel der Phase zwei des Aktionsplans Green Deal technologieneutral in den Bereichen Bildung, angewandte Forschung, Innovation und Netzwerk eingesetzt werden, um einen Green-Tec-Cluster voranzutreiben, und es sollen insbesondere auch die KMU vom entsprechenden Wissens- und Technologietransfer sowie von Beratungen profitieren.

Entsprechend dem Vorschlag der Regierung überweist das Parlament den Auftrag mit 104:1 Stimmen bei 0 Enthaltungen.

Weiter gehts in Chur

Nach der Nachmittagspause wird die Session fortgesetzt.

Pause in Chur

Das Parlament arbeitet fleissig. Der Arbeitsplan der Oktobersession wird Punkt für Punkt abgearbeitet. Nun schaltet Standespräsident Tarzisius Caviezel (FDP, Davos) die Nachmittagspause ein. Wir melden uns danach zurück.

Mangelnde Barrierefreiheit bei Bündner Bergbahnen?!

Nun geht es um eine Anfrage von alt Grossrätin Martina Tomaschett (SP, Chur) betreffend Umsetzung der Barrierefreiheit bei den Bündner Bergbahnen. Der Grosse Rat hat in den letzten beiden Jahren bereits über das Thema «Umsetzung der Barrierefreiheit bei der Rhätischen Bahn, Bus und Postauto» debattiert. Was jedoch nie ein Thema war, ist die entsprechende Umsetzung bei den Bündner Bergbahnen. Der Tourismus in Graubünden besteht nicht nur aus Rhätischen Bahn, Events, Hotels und Gastbetrieben – auch die Bergbahnen gehören in diese Auslegeordnung. Entsprechend dürfen diese bezüglich Umsetzung der Barrierefreiheit nicht vergessen gehen, schrieb Tomaschett. Dies umso mehr, da die Bergbahnen nicht nur für den Tourismus und die Hotellerie, sondern auch für die Erschliessung von touristischen Hotspots sowie diversen Gemeinden und Gemeindeteilen systemrelevant sind. Bis Ende 2023 muss auch bei diesen Transportunternehmen eine barrierefreie Nutzung von Bauten, Anlagen, Fahrzeugen und Kommunikationsmitteln umgesetzt sein. 32 Grossrätinnen und Grossräte stellten der Regierung folgende Fragen:

Wie ist der aktuelle Stand der Behindertengesetzumsetzung bei den Bündner Bergbahnen und touristischen Transportanlagen?

Der aktuelle Stand bei den betroffenen Seilbahnanlagen ist dem Kanton aufgrund seiner fehlenden Zuständigkeit nicht bekannt. Das von Nationalrat Mathias Reynard eingereichte Postulat vom 2020 befasst sich mit einer ähnlichen Fragestellung (Bestandesaufnahme betreffend Zugänglichkeit zum öffentlichen Verkehr). Die Antwort des Bundesrats darauf wird Mitte 2023 erwartet. Was den Kanton Graubünden und die Umsetzung Gesetzes in Bezug auf Schrägaufzüge betrifft, kann festgehalten werden, dass der eine Aufzug mit kantonaler Bewilligung bereits dem Behindertengleichstellungsgesetz entsprechend ausgestaltet ist.

Wie überprüft der Kanton die Umsetzung und Fristeinhaltung der geforderten Massnahmen?

 

Die Betreiber von Seilbahnanlagen sind verpflichtet, das Behindertengleichstellungsgesetz bis Ende 2023 umzusetzen. Beim Neubau oder Umbau bestehender Seilbahnanlagen sind die Anforderungen im Rahmen der Plangenehmigung einzuhalten. Massgebend bei Neubauten sind die Checklisten «BehiG-Anforderungen Seilbahnen» des Bundesamtes für Verkehr. Für bestehende Anlagen stellt der Verband Seilbahnen Schweiz im Auftrag des «Management Board Seilbahnen» – ein Gremium zur Zusammenarbeit der Organisationen im Seilbahnbereich den Betreibern eine «Wegleitung Umsetzung Behindertengleichstellungsgesetz an bestehenden Seilbahnen» mit mehr als acht Personentransportkapazität pro Fahrmittel zur Verfügung. Im Übrigen besteht ein Beschwerderecht von Behinderteninstitutionen zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen aufgrund von Benachteiligungen, die sich auf eine grosse Zahl von Menschen mit Behinderungen auswirken.

Welche Unterstützung bietet der Kanton sowohl im fachlichen wie auch im finanziellen Bereich?

Die Kompetenz bezüglich Seilbahnen liegt beim Bund beziehungsweise beim Bundesamt für Verkehr. Die Betreiber von Seilbahnanlagen, welche unter das Behindertengleichstellungsgesetz fallen, erhalten fachliche Unterstützung in Form von Checklisten und Wegleitungen, Informationsveranstaltungen, Auskünften.

Wie beabsichtigt der Kanton die Erfahrung und das Wissen der betroffenen NutzerInnen in diesen Umsetzungsprozess einzubinden?

Bei der Plangenehmigung von Umbauten sowie für die Erstellung der Checklisten zur Prüfung der Verhältnismässigkeit sind für das Bundesamt für Verkehr die Stellungnahmen von Inclusion Handicap (Dachverband der Behindertenorganisationen Schweiz) massgebend. Erfahrungen und Wissen von Menschen mit Einschränkungen sind durch den Einbezug von Inclusion Handicap sichergestellt.

Kinderbetreuungskosten werden später behandelt

Als nächstes geht es um eine Anfrage von Grossrat Tobias Rettich (SP, Untervaz) betreffend Strategie Personal in der Kinderbetreuung. In den letzten Jahren hat sich die Peronalschieflage bei Fachpersonen Betreuung kantonal verschärft. Mittlerweile ist die Situation derart gravierend, so Rettich, dass Kinderkrippen beziehungsweise Kindertagesstätten kaum mehr genügend fachlich ausgebildete Betreuungspersonen finden, um den Betrieb ohne Einschränkungen aufrechtzuerhalten. Auch in anderen Kantonen ist die Situation problematisch und führt sogar dazu, dass Kita-Plätze gestrichen werden müssen. Ein Hauptproblem dabei ist, dass die Arbeitsbedingungen für Fachpersonen im Kinderbetreuungsbereich überholt sind. Neben niedrigen Löhnen, mit welchen laut Rettich keine Familie ernährt werden kann, und unzureichenden Weiterbildungsmöglichkeiten ist auch das Image des Berufs nicht mehr zeitgemäss, so Rettich weiter. 34 Grossrätinnen und Grossräte stellten der Regierung drei konkrete Fragen:

Wird beabsichtigt, eine Auslegeordnung der aktuellen Personalsituation im Bereich der Kinderbetreuung zu erheben, und sind bereits konkrete Verbesserungsmassnahmen geplant?

Die Regierung verfolgt bei der Revision des Gesetzes über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung einen ganzheitlichen Ansatz und berücksichtigt somit auch die betriebliche Situation. Im Rahmen der Bewilligung und Aufsicht verfolgt der Kanton die personelle Situation bereits regelmässig. Weitere Auslegeordnungen sind deshalb nicht vorgesehen.

Wird die Situation, insbesondere mit gezieltem Blick auf das Personal und deren Rahmenbedingungen, in die Botschaft zur kommenden Gesetzesrevision zum kantonalen Personalgesetz einfliessen?

Die Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung sind privatrechtliche Organisationen. Dementsprechend sind die Arbeitsverhältnisse von Mitarbeitenden in Kinderkrippen privatrechtlicher Natur. Das Personalgesetz ist öffentlich-rechtlich und regelt Arbeitsverhältnisse von Angestellten der kantonalen Verwaltung oder der selbständigen kantonalen Anstalten. Eine Regelung über das Personalgesetz entfaltet für die Anbietenden von familienergänzenden Betreuungsangeboten deshalb keine Wirkung.

Mit welchen konkreten Massnahmen kann der Kanton dazu beitragen, die Situation im Kinderbetreuungsbereich zu verbessern?

Der Kanton hat eine Revision der Gesetzgebung angestossen, um für die Zukunft im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung fit zu sein. In der Vernehmlassung zur Revision des Gesetzes über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung konnten die Erwartungen zur Finanzierung, aber auch der Qualität oder dem Personal explizit eingebracht werden. Die vorgebrachten Anliegen werden in der Ausgestaltung der Botschaft der Regierung berücksichtigt und dem Grossen Rat unterbreitet. Es obliegt dem Grossen Rat, auf die Ausgestaltung der Vorlage abschliessend einzuwirken.

Regierungspräsident Marcus Caduff (Mitte, Morissen) sagt während der Diskussion, dass das Problem bei den Kitas nicht schwerwiegender sei, als in andern Bereichen. Die Normkosten beziffern die Kosten für die Betreuung. Diese müssen aber nicht den effektiven Kosten der 40 Kitas im Kanton Graubünden entsprechen.

Koordinationsstelle für Personal in der Verwaltung

Weiter geht es mit einer Anfrage von alt Grossrat Urs Hardegger (Mitte, Küblis) betreffend der Schaffung eines Organisationsamts. Grund für die Anfrage ist die Tatsache, dass die Rekrutierung auch bei der kantonalen Verwaltung immer schwieriger wird. Der Grosse Rat hat vor einigen Jahren zudem einen Personaleinstellungsstopp beschlossen. Das bedeutet, dass neue Stellen mit Umstrukturierungen besetzt werden müssen. Dies dürfte mittelfristig nicht mehr möglich sein, da immer wieder zusätzliche Aufgaben auf den Kanton beziehungsweise auf die Regierung zukommen. Im Grossen Rat wird immer wieder die Forderung geäussert, die Prozesse zu optimieren und die Verwaltung schlanker zu machen. Die Fragesteller vertreten die Ansicht, dass mit einer qualifizierten Organisationsentwicklung den Herausforderungen begegnet und daraus ein Nutzen generiert werden kann. Diese Stelle soll Arbeitsprozesse in der Verwaltung durchleuchten und Optimierungspotential ausloten. 

Beinahe ein Drittel des Parlaments unterzeichnete die Anfrage. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier ersuchen die Regierung aufzuzeigen, wie sie sich zur Erweiterung des Personalamts mit einem zusätzlichen Teil Organisationsentwicklung stellt. Wo sieht die Regierung die Vor- und Nachteile eines solchen Ausbaus und auf welcher Zeitachse könnte diese Stelle mit welchen Aufgaben betraut werden? In ihrer Antwort schrieb die Regierung im August:

Zu Frage 1: Der Wandel im Arbeitsmarkt verlangt zusätzliche Massnahmen im Bereich Personal- und Organisationsentwicklung. Um diese Herausforderungen angehen zu können, sind die entsprechenden Personalressourcen beim Personalamt zu schaffen. Ob damit auch die Erweiterung des Aufgabengebiets in den angespro­chenen Bereichen erfolgen soll, wäre unter Einbezug der anderen projektführenden Querschnittsfunktionen zu gegebener Zeit durch die Regierung zu analysieren und zu entscheiden.

Zu Frage 2: Jede Zentralisierung von Aufgaben hat ihre systemimmanenten Vor- und Nachteile. Während zentral geführte Prozesse für Konsistenz und Einheitlichkeit sor­gen sowie die Ausgaben für externe Dienstleister reduzieren, beschränken sie in einem gewissen Grad die Autonomie der zuständigen Verwaltungsstellen. Für die Dienststellen entsteht ein Mehrwert, da sie bei Bedarf eine interne Beratungsstelle für Organisationsfragen beiziehen könnten. Es müsste zusammen mit den zuständigen Stellen gut abgewogen werden, ob die Durchleuchtung der Arbeitsprozesse in der ganzen Verwaltung und das Ausloten von Optimierungspotential einen entsprechen­den Mehrwert ergäbe und auf genügend Akzeptanz stösst.

Das Departement für Finanzen und Gemeinden wird sich im Rahmen der Erneue­rung der Personalstrategie mit dieser Frage auseinander setzen und der Regierung Entscheidungsgrundlagen liefern, so Regierungsrat Christian Rathgeb (FDP, Chur).

Und weiter gehts

Nach der Mittagspause gehts im Bündner Kantonsparlament mit der Beratung des SVP-Fraktionsauftrags betreffend Karenzfrist und Ruhegehalt für ehemalige Regierungsräte weiter.

Zahlreiche Votantinnen und Votanten stören sich daran, dass abtretende Regierungsräte sich noch während der Amtszeit für neue Funktionen aufstellen oder wählen lassen. Konkret geht es auch um Regierungsrat Mario Cavigelli (Mitte, Domat/Ems), welcher Ende Jahr aufgrund der Amtszeitbeschränkung aus der Regierung ausscheidet. Im Juni wurde bekannt, dass Cavigelli im Sommer 2023 neuer Verwaltungsratspräsident der Rhätischen Bahn und Nachfolger von Ständerat uns alt Regierungsrat Stefan Engler werden wird. Und im September gaben Vertreter der Oberengadiner Gemeinden bekannt, dass Cavigelli Wunschkandidat für die Verwaltungskommission der Infrastrukturunternehmung des Regionalflughafens Samedan sei. Die Thematik ist allerdings nicht neu: So wurde der ehemalige SP-Regierungsrat Claudio Lardi 2011 nach seiner Regierungstätigkeit bis 2010 in den Verwaltungsrat des Bündner Energiekonzerns Repower berufen.

Wiederum andere Rednerinnen und Redner geben in der Debatte zu bedenken, dass das durch Regierungsräte aufgebaute Wissen dem Kanton Graubünden verloren gehen könnte, wenn ein Regierungsrat beispielsweise im ersten Jahr nach seinem Ausscheiden aus der Exekutive keine Mandate annehmen dürfte.

Mit 68:50 Stimmen bei 0 Enthaltungen wurde der Vorschlag der Regierung jenem der SVP im ursprünglichen Auftrag vorgezogen. Der abgeänderte Auftrag wurde schliesslich mit 115:2 Stimmen bei 0 Enthaltungen überwiesen.

Danke liebe Bündner Grossrätinnen und Grossräte, dass ihr mit gutem Beispiel vorangeht und Sport und Bewegung in euren Sessionsalltag integriert!

Posted by Thierry Jeanneret on Tuesday, October 18, 2022

Philipp Wyss ist Chefredaktor der gemeinsamen Redaktion der Zeitung «Südostschweiz» und der Internetseite «suedostschweiz.ch». Damit zeichnet er für das Team und für den Inhalt dieser Produkte verantwortlich. Mehr Infos

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