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Graubünden hat ein neues Personalgesetz

Am zweiten Tag der Augustsession des Bündner Grossen Rates sind die neuen Regierungsmitglieder vereidigt und die ständigen Kommissionen gewählt worden. Weiter wurde das Personalgesetz beraten.

Philipp
Wyss
01.09.22 - 17:53 Uhr
Politik
Das Bündner Parlament befindet am zweiten Tag der Augustsession über eine Teilrevision des Personalgesetzes.
Das Bündner Parlament befindet am zweiten Tag der Augustsession über eine Teilrevision des Personalgesetzes.
Bild Livia Mauerhofer

Ticker

Am zweiten Tag der Augustsession hat der Grosse Rat:

  • Die zwei neuen Regierungsmitglieder Carmelia Maissen und Martin Bühler vereidigt.
  • Die Teilrevision des Personalgesetzes durchberaten.
  • Mit der Beratung des totalrevidierten ÖV-Gesetzes begonnen.

Die Session wird am Freitag ab 8.15 Uhr fortgesetzt. Die Debatten sind öffentlich. Wie bei jeder Session tickern wir auch von der Augustsession für euch.

Peyer und Bühler tragen dieselbe Krawatte

Regierungsrat Peter Peyer (SP, Trin) sprach nach der Vereidigung am Mittwoch über seinen Kleidergeschmack. Jon Domenic Parolini (Mitte, Scuol) ist auf das neu zusammengesetzte Gremium gespannt. Und Marcus Caduff (Mitte, Morissen) freut sich auf die spannende, neue Konstellation. Wir haben nach der Vereidigung den drei bisherigen Mitgliedern einige Fragen gestellt.

 

Das Parlament kommt mit dem ÖV nur schleppend voran

Nach einer langen Debatte und mehreren Detailabstimmungen unterbricht Standespräsident Tarzisius Caviezel (FDP, Davos) die Debatte um die Totalrevision über das Gesetz um den öffentlichen Verkehr. Das Parlament hat das Gesetz bis Artikel 12 von 41 durchberaten. Die Beratung wird am Freitagmorgen fortgesetzt.

Hier geht es zur Botschaft.

Bild Freepik

Was wisst ihr über den Bündner Grossen Rat?

Zum Beginn der neuen Legislatur haben wir ein Quiz mit einfachen und auch schwereren Fragen für euch.

Testet hier euer Wissen.

Dringliche Anfrage zu Energiekrise

Die SVP hat am Mittwoch im Grossen Rat eine dringliche Fraktionsanfrage zu den massiv höheren Strompreisen deponiert. Mit ihrem Vorstoss möchte die SVP von der Regierung wissen, inwiefern die hohen Strompreise Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons haben. Die Ratsmitglieder haben die Anfrage am Donnerstagmorgen mit 115:0 Stimmen bei einer Enthaltung für dringlich erklärt.

Somit debattiert das Bündner Parlament am Freitag, um 14 Uhr, über den Vorstoss. Bei der Anfrage geht es gemäss SVP nicht darum, ob Graubünden im kommenden Winter genügend Energie hat, sondern darum, ob die Energie noch bezahlbar sein wird. Die Partei befürchtet, dass die hohen Preise insbesondere für Grossbezüger schmerzhaft sein werden und dass deshalb sogar Tourismusstrukturen geschlossen werden müssen.

Bühler kaufte für die Vereidigung einen neuen Anzug

Die im Mai neu gewählten Regierungsmitglieder Carmelia Maissen (Mitte, Castrisch) und Martin Bühler (FDP, Fideris) sind am Mittwoch vereidigt worden. Im Rahmen der Augustsession des Grossen Rates ging der staatspolitische Akt über die Bühne. Wir haben die Gelegenheit genutzt, und den Neuen ein paar Fragen gestellt. Während Bühler verriet, dass er für die Vereidigung einen neuen Anzug gekauft habe, sprach Maissen von Neugierde, Aufregung und Respekt.

Die Augustsession in Bildern

Der zweite Tag der Augustsession des Bündner Grossen Rates in Chur ist in vollem Gange. Unsere Fotografinnen Livia Mauerhofer und Olivia Aebli-Item haben wiederum zahlreiche Bilder eingefangen.

Hier geht es zur Bildergalerie der Augustsession.

Jetzt gehts um den ÖV

Das Gesetz über den öffentlichen Verkehr im Kanton Graubünden wurde im Jahr 1994 erlassen und seit damals kaum revidiert worden. Auf Bundesebene erfolgten in der Zwischenzeit zahlreiche Revisionen. Diese umfassen Bahnreformen sowie die Einführung des Bahninfrastrukturfonds. Überdies wurde die Verordnung über die Abgeltung im regionalen Personenverkehr erlassen. Alle diese Änderungen haben Konsequenzen auf die Bestellung und Finanzierung des öffentlichen Verkehrs im Kanton Graubünden.

Mit der Botschaft zur Totalrevision des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr (ÖV) unterbreitet die Regierung dem Grossen Rat ein zukunftsorientiertes Fundament für den weiteren Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Alle Regionen und Gemeinden im Kanton sollen von einem verbesserten Angebot des öffentlichen Verkehrs profitieren, bei dem neue Mobilitätsformen und Technologien ebenso mitberücksichtigt und gefördert werden wie die Gestaltung von Bahnhofsarealen und spezifische touristische Angebote. Mit der Totalrevision wird ausserdem die Grundlage für eine erhöhte Transparenz im Rahmen der mittelfristigen Planung und langfristigen Steuerung des öffentlichen Verkehrs geschaffen. Die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs im Kanton wird demgegenüber unverändert überwiegend durch den Bund und den Kanton getragen. 

Die Totalrevision hat drei Ziele

1. Massgeschneiderte Planung und Steuerung des ÖV-Angebots

Mit der Schaffung einer neuen gesetzlichen Grundlage soll der Planung und Steuerung des ÖV verstärkt Beachtung geschenkt werden. Bei dieser kantonalen Planung sollen sich die Gemeinden, Gemeindeverbände und Regionen über die Fahrplanpräsidentinnen beziehungsweise Fahrplanpräsidenten der jeweiligen Fahrplanregion einbringen können. Überdies können die im Kanton tätigen Transportunternehmen des ÖV beigezogen werden.

2. Bedarfsgerechtes und finanzierbares ÖV-Angebot

Die vorliegende Totalrevision will die gewachsene und bewährte Struktur des ÖV im Kanton festigen und stärken. Die Kriterien und Richtwerte zur Bestellung des ÖV-Angebots sollen an die neuen gesellschaftlichen, demografischen und ökologischen Bedürfnisse angeglichen werden. Dieses Vorgehen soll der verfassungsmässigen Aufgabe zur Versorgung des Kantonsgebiets mittels eines bedarfsgerechten, umweltschonenden und wirtschaftlichen ÖV-Angebots gerecht werden.

3. Gezielte Förderung des ÖV

Die Finanzierungsmechanismen im Bereich der Betriebsbeiträge zur Finanzierung des ÖV-Angebots sollen den gesetzlichen Rahmenbedingungen, die aufgrund verschiedener Reformen auf Bundesebene neu entstanden sind, angepasst werden. Des Weiteren sollen gesetzliche Grundlagen ermöglichen, für Vorhaben des ÖV Förder- und Investitionsbeiträge leisten zu können.

Liniennetz des ÖV im Kanton Graubünden (nicht abschliessend), Quelle: Rapp Trans.

Und weiter gehts

Die Mittagspause ist beendet. Standespräsident Tarzisius Caviezel (FDP, Davos) ermöglicht dem Parlament Tenüerleichterung «obschon die Hälfte dies ja bereits selbständig getan hat», so Caviezel.

Weiter geht die Debatte rund um das Personalgesetz des Kantons Graubünden. Grossrätin Erika Cahenzli-Philipp (SP, Untervaz) sagt eingangs, dass Dienstaltersurlaube nicht abgeschafft gehören. «Wir wollen attraktiv werden und bleiben», so Cahenzli-Philipp. Ebenfalls gegen die von der SVP eingebrachte Kürzung äussern sich Grossrätin Anna-Margreth Holzinger Loretz (FDP, Schiers) und Grossrätin Nora Saratz Cazin (GLP, Pontresina). Die SVP möchte das Dienstaltersgeschenk halbieren; für 10, 15 und 20 Dienstjahre eine anstelle von zwei zusätzlichen Ferienwochen. Und ab 25 Dienstjahren zwei anstelle von vier Ferienwochen im neuen Gesetz festlegen. Grossrat Jürg Heini (Mitte, Bonaduz) äussert wie bereits am Vormittag Bedenken. Um aber nicht vermehrt zusätzlich der immer schwieriger werdenden Aufgabe gegenüberzustehen, Personal rekrutieren zu müssen, werde er gegen die Reduktion des Dienstaltersurlaubs stimmen. Denn langjährige Mitarbeitende zu ersetzen, sei nochmals schwieriger als neues Personal zu finden. Das sagt auch Regierungsrat Christian Rathgeb (FDP, Chur). «Es muss uns etwas wert sein, langjährige und erfahrene Mitarbeiter zu haben und zu halten», so Rathgeb. «Drücken wir doch die Wertschätzung mit dieser verhältnismässig günstigen Lösung aus. Denn es betrifft wenige Mitarbeitende und nur für eine absehbare Zeit.»

Der Antrag der SVP für die Halbierung des Dienstaltersgeschenks bleibt chancenlos und wird mit 74:45 Stimmen abgelehnt.

Weiter wird neu die Möglichkeit und die Grundlage für die Vereinbarung von Sabbaticals geschaffen. Die Mitarbeitenden sollen frühestens nach zehn Jahren in einer entsprechenden Funktion und höchstens alle zehn Jahre die Möglichkeit für einen Sabbatical erhalten. In der Kantonalen Verwaltung liegt die Zuständigkeit für den Abschluss entsprechender Vereinbarungen bei der Regierung. In diesem Rahmen kann sie bezahlten Urlaub gewähren, dessen Dauer grundsätzlich auf maximal die Hälfte der vereinbarten Auszeit beschränkt ist. Neu sollen für bestimmte Zwecke mit einem Bezug zur beruflichen Tätigkeit respektive Entwicklung der Mitarbeitenden auch längere Sabbaticals vereinbart und bezahlte Urlaube von höchstens vier Monaten gewährt werden können. Derartige Sabbaticals sollen etwa für eine persönliche Weiterbildung oder die Arbeit an eigenen oder externen Forschungsprojekten genutzt werden können.

Nach einer langen Debatte stimmt das Parlament der Teilrevision des Personalgesetzes mit 93:24 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Kommissionspräsidentin Renate Rutishauser (SP, Tomils) gibt sich zufrieden und sagt, mit der Teilrevision sei der Kanton Graubünden als Arbeitgeber ein Stück attraktiver geworden.

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Philipp Wyss ist Chefredaktor der gemeinsamen Redaktion der Zeitung «Südostschweiz» und der Internetseite «suedostschweiz.ch». Damit zeichnet er für das Team und für den Inhalt dieser Produkte verantwortlich. Mehr Infos

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