Versicherung muss nicht für Schaden aus Corona-Lockdown bezahlen
Ein Glarner Hotel ist vor Gericht unterlegen. Es hatte erfolglos einen Schaden aus dem Corona-Lockdown bei der Versicherung geltend gemacht. Pandemieschäden seien aber nicht gedeckt, so das Gericht.
Ein Glarner Hotel ist vor Gericht unterlegen. Es hatte erfolglos einen Schaden aus dem Corona-Lockdown bei der Versicherung geltend gemacht. Pandemieschäden seien aber nicht gedeckt, so das Gericht.
14.08.23 - 04:30 Uhr
Politik
Eine Pandemie ist etwas anderes als eine Epidemie. Diesen Sachverhalt, den vor Anfang 2020 den meisten Menschen in der Schweiz unbekannt gewesen sein dürfte und den seither viele gelernt haben, setzt auch das Glarner Kantonsgericht in einem kürzlich veröffentlichten Urteil als bekannt voraus.
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