Es droht ein juristisches Nachspiel
Die Gemeindeversammlung von Glarus Nord befindet über ein Reglement zum «Erhalt des Linthwerks». Es richtet sich gegen die Linth-Aufweitung im Kundertriet und dürfte eine Beschwerde nach sich ziehen.
Die Gemeindeversammlung von Glarus Nord befindet über ein Reglement zum «Erhalt des Linthwerks». Es richtet sich gegen die Linth-Aufweitung im Kundertriet und dürfte eine Beschwerde nach sich ziehen.
Der Gemeinderat von Glarus Nord selber erachtet einen der Anträge als unzulässig, den er der nächsten Gemeindeversammlung vorlegt. Dass er trotzdem der Ansicht ist, ihn vorlegen zu müssen, kommt daher, dass die Urheber geschickt eine Lücke in der Glarner Gesetzgebung ausnützen. Denn sie haben ihren Antrag nicht einfach wie gewöhnlich als Antrag an die Gemeindeversammlung eingereicht. Sondern sie haben ihn mit dem Begehren verbunden, es sei eine ausserordentliche Gemeindeversammlung durchzuführen.