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Es droht ein juristisches Nachspiel

Die Gemeindeversammlung von Glarus Nord befindet über ein Reglement zum «Erhalt des Linthwerks». Es richtet sich gegen die Linth-Aufweitung im Kundertriet und dürfte eine Beschwerde nach sich ziehen.

Daniel
Fischli
27.05.23 - 04:30 Uhr
Politik

Der Gemeinderat von Glarus Nord selber erachtet einen der Anträge als unzulässig, den er der nächsten Gemeindeversammlung vorlegt. Dass er trotzdem der Ansicht ist, ihn vorlegen zu müssen, kommt daher, dass die Urheber geschickt eine Lücke in der Glarner Gesetzgebung ausnützen. Denn sie haben ihren Antrag nicht einfach wie gewöhnlich als Antrag an die Gemeindeversammlung eingereicht. Sondern sie haben ihn mit dem Begehren verbunden, es sei eine ausserordentliche Gemeindeversammlung durchzuführen.

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