Bis 2022 muss das Wahlsystem angepasst werden
Der Bundesgerichtsentscheid, dass ein Teil des Majorzwahlsystems im Bündner Grossen Rat angepasst werden muss, kam nicht ganz unerwartet. «Völlig überraschend ist der Entscheid nicht. Das Bundesgericht hat in den letzten Jahren den Kantonen mit einem Mischsystem (Majorz und Proporz) Leitplanken gegeben», sagt Daniel Spadin, Direktor der Standeskanzlei Graubünden, auf Anfrage.
Bei 7 Wahlkreisen (Avers, Chur, Fünf Dörfer, Oberengadin, Rhäzüns, Davos und Ilanz) ist das jetzige Majorzwahlsystem nicht verfassungsgemäss. Das System muss nun bis zur nächsten Grossratswahl angepasst werden. RSO-Politexperte Clau Dermont erklärt auf Twitter, wie die aktuelle Lage aussieht:
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Der Zeitplan ist festgesetzt bis im Mai 2022. Dann finden die nächsten Grossratswahlen statt. Spadin schildert den Zeitplan: «Die Regierung wird nun den Bundesgerichtsentscheid detailliert analysieren. Im Rahmen der Vorgaben wird die Regierung ein Wahlsystem vorschlagen, welches man in die Vernehmlassung gibt. Anschliessend wird der Grosse Rat darüber befinden. Da es aber eine Anpassung der Kantonsverfassung benötigt, wird schliesslich das Bündner Volk darüber abstimmen.»
Er ist zuversichtlich, dass bis zur nächsten Grossrats-Gesamterneuerung eine Lösung gefunden wird. Was aber, wenn das Stimmvolk an der Urne den Vorschlag ablehnt? «Die sieben Wahlkreise entsprechen nicht der Bundesordnung. Wenn das Volk Nein sagen würde, müsste man einen neuen Vorschlag im Rahmen der Vorgaben des Bundesgerichts ausarbeiten.»
Bereits im 2013 wurde eine Anpassung des Systems nämlich abgelehnt:
Wenn es trotz den Bemühungen des Kantones jedoch nicht möglich sei, werde man im Extremfall die Frist nicht einhalten können und diese verlängern müssen. Dies sollte aber laut Spadin nicht der Fall sein.
Wie genau der Vorschlag aussieht, ist bisher nicht bekannt. Clau Dermont bringt aber bereits einmal erste Denkanstösse an:
Der zehnteilige Erklärungsteil auf Twitter von Clau Dermont gibt es hier nachzulesen:
Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Hälfte der Sitze im Bündner Parlament #GR nicht verfassungsmässig verteilt werden. Im kleinsten Wahlkreis und in den sechs grössten Wahlkreisen (insg. 60/120 Sitze) muss deshalb das Wahlsystem angepasst werden. 1/10
— Clau Dermont (@claudermont) 21. August 2019