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Politik

Mutterschaft und Parlamentsarbeit werden besser vereinbar

In der Schweiz können Parlamentarierinnen im Mutterschaftsurlaub bald ihre Parlamentstätigkeit ausüben, ohne den Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung zu verlieren. Nach dem Ständerat hat sich auch der Nationalrat für eine Änderung der geltenden Praxis ausgesprochen.
Agentur sda
14.09.2023, 08:52 Uhr
heute um 12:16 Uhr

Heute verliert eine Parlamentarierin ihre Mutterschaftsentschädigung für ihre hauptberufliche Tätigkeit, sobald sie an Sitzungen des Parlaments teilnimmt. Das Bundesgericht bestätigte dies vor einem Jahr in einem Leiturteil.

Neu soll die Teilnahme von im Mutterschaftsurlaub stehenden Müttern an Sitzungen von Parlamenten nicht mehr als Aufnahme der Erwerbstätigkeit gelten. Der entsprechenden Änderung des Erwerbsersatzgesetzes stimmte der Nationalrat am Donnerstag zu.

Der Ständerat hatte dies schon im Juni getan. Die Änderung geht auf Standesinitiativen mehrerer Kantone zurück. Die neue Regelung wird auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene gelten. Wegen einer kleinen Differenz geht sie nochmals zurück in den Ständerat.

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