Anti-Korruptionsgremium mit Umsetzung in der Schweiz unzufrieden
Überhaupt habe die Schweiz nach wie vor nur fünf von zwölf Empfehlungen zufriedenstellend umgesetzt oder bearbeitet, teilte die Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (Greco-Gremium) am Donnerstag im Nachtrag zum zweiten Evaluationsbericht über die Schweiz mit.
Von den übrigen sieben Empfehlungen sind demnach weiterhin fünf teilweise und zwei nicht umgesetzt. Unter letztere fallen die Empfehlungen für die eidgenössischen Gerichte. Mandatssteuern und Parteispenden von Richtern seien weiterhin nicht verboten. Ferner fehlten andere Sanktionen als die Amtsenthebung.
Der Transparenz bei Parlamentsangehörigen attestiert das Gremium fehlende Fortschritte. Angaben zur Interessenbindung enthalten demnach weiterhin keine quantitativen Daten, also etwa Angaben zur Honorierung.