Politik
Aufsichtsbehörde wirft Bundesanwalt Amtspflichtverletzung vor
Kritisiert wird auch das Verhalten Laubers: Der Bundesanwalt falle durch Uneinsichtigkeit auf und zeige im Kern ein falsches Berufsverständnis, schreibt die Aufsichtsbehörde weiter.
Sie bezeichnet die Summe der Pflichtverletzungen als erheblich. Als Disziplinarsanktion belegt die AB-BA den Bundesanwalt mit einer Lohnkürzung von acht Prozent für die Dauer eines Jahres. Die maximal mögliche Lohnreduktion hätte zehn Prozent betragen. Mindernd falle ins Gewicht, dass in den verfügbaren Akten keine Hinweise enthalten seien, dass der Bundesanwalt unrechtmässige Geld-, Sach- oder Personaldienstleistungen empfangen habe.
Gegen den Entscheid der AB-BA kann der Bundesanwalt innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erheben.