Splügner Komitee zieht vor Gericht
Nach einer Absage aus Bundesbern sammelt das Aktionskomitee Rheinwald nun Geld für einen Anwalt. Es will sein Anliegen einer Untertaglegung der A13 bei Splügen vor Gericht durchbringen.
Nach einer Absage aus Bundesbern sammelt das Aktionskomitee Rheinwald nun Geld für einen Anwalt. Es will sein Anliegen einer Untertaglegung der A13 bei Splügen vor Gericht durchbringen.

Im vergangenen Januar herrschte im Aktionskomitee Rheinwald (AKR) noch Hoffnung. Dies nachdem sich die ständerätliche Verkehrskommission mit dem Vorstoss des Komitees befasst hatte, welcher fordert, das mitten durch Splügen führende Teilstück der Nationalstrasse A13 unter Tag zu legen. Die Kommission hatte der Petition mit 8:1 Stimmen zwar eine Abfuhr erteilt. Allerdings erhielt das Komitee den Eindruck, dass sein Anliegen ernst genommen worden sei.
Am 27. März wurde das AKR jedoch durch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (Uvek) informiert, dass die bereits im Dezember 2019 eingereichte Beschwerde abgewiesen werde. Diesen Entscheid will das AKR nun beim Bundesverwaltungsgericht anfechten. Auf diesem Weg will das Komitee die bereits geplante Sanierung des Strassenabschnitts durch Splügen stoppen. «Dies mit dem Ziel, den Behörden und der Politik die Zeit zu verschaffen, eine neutrale, ganzheitliche Beurteilung der Situation in Splügen vorzunehmen», heisst es in einer Mitteilung. Inzwischen hätten Verhandlungen mit der Regierung, dem Bundesamt für Strassen (Astra) und der Gemeinde stattgefunden, um eine Unterführung in das Strategische Entwicklungsprogramm Nationalstrassen (Step) zu bringen. Der Zeithorizont sei mit dem Step jedoch nicht festgelegt.
Um die Anwaltskosten für die Beschwerde von vorerst 5000 Franken zu beschaffen, sammelt das Komitee nun Spenden. Bislang fehlen noch 4000 Franken. (red)