Zigaretten im Ausland einkaufen: Vape, Tabak, Zigarren – so viel darf über die Grenze
Für Tabakfabrikate und Tabakersatzprodukte gelten unterschiedliche Freimengen. Sie werden nur Personen gewährt, die mindestens 17 Jahre alt sind. Wie viel abgabenfrei eingeführt werden darf, hängt vom jeweiligen Produkt ab.
Zigaretten, Zigarren und Tabak: Das sind die abgabefreien Grenzen
Bei Zigaretten, Zigarren, Tabakfabrikaten zum Erhitzen und nikotinhaltigen Kartuschen für E-Zigaretten liegt die Freimenge bei insgesamt 250 Stück. Für alles, was darüber hinausgeht, werden 25 Rappen pro Stück fällig. Andere Tabakfabrikate werden nach Gewicht berechnet: Bis 250 Gramm sind frei, für die Mehrmenge fallen 10 Rappen pro Gramm an. Wichtig: Für die Gesamtheit der mitgeführten Waren gilt generell zusätzlich die Mehrwertsteuer-Wertfreigrenze von 150 Franken.
Bei Einweg-Vapes gelten 25 Stück
Für nikotinhaltige Flüssigkeiten für E-Zigaretten liegt die Freimenge bei 250 Millilitern. Für die Mehrmenge werden 25 Rappen pro Milliliter fällig. Bei elektronischen Einwegzigaretten sind 25 Stück erlaubt; darüber beträgt die Abgabe 2.50 Franken pro Stück. Wer verschiedene dieser Erzeugnisse mitführt, kann die Freimengen anteilmässig kombinieren.