Zum Hauptinhalt springen
Panorama

Start am Zürcher Flughafen: Swiss-Passagiere wachen in falscher Stadt auf

Erneuter Zwischenfall bei Swiss: Eine rauchende Powerbank zwingt einen Flug von Zürich nach Boston zu einem ungeplanten Stopp in Dublin. Es ist bereits der zweite ähnliche Vorfall binnen kurzer Zeit.
Nikola Brankovic
vor 24 Minuten

Erneut hat Rauch, verursacht durch ein elektronisches Gerät, einen Swiss-Flug zu einer ausserplanmässigen Landung gezwungen. Eine Maschine der Schweizer Fluggesellschaft war am Sonntagabend von Zürich in Richtung Boston gestartet, erreichte ihr eigentliches Ziel jedoch nicht wie geplant.

Swiss-Crew setzt Notsignal ab

Um bei der ausserplanmässigen Landung in Dublin Priorität zu erhalten, setzte die Besatzung ein Notsignal ab. Swiss betont allerdings, dass es sich dabei um eine Standardprozedur für einen solchen Vorfall handelt.

Von einer Notlandung spricht die Fluggesellschaft deshalb nicht. Auslöser für die Änderung der Flugroute war die Rauchentwicklung der Powerbank.

Für Swiss ist es allerdings nicht der erste derartige Vorfall innerhalb weniger Wochen.

Schon Ende Juli musste ein Swiss-Flug ein Notsignal senden

Bereits am 27. Juli war eine Swiss-Maschine auf dem Weg von Zürich nach New York betroffen. Damals musste das Flugzeug ausserplanmässig in Bangor im US-Bundesstaat Maine landen.

Auch in diesem Fall hatte ein elektronisches Gerät Rauch entwickelt. Eine Ladebox für Kopfhörer war zwischen Sitze geraten, dort eingeklemmt und beschädigt worden.

Damit musste innerhalb von rund zwei Wochen bereits der zweite Swiss-Langstreckenflug wegen eines rauchenden elektronischen Geräts ausserplanmässig landen.

Welche Regeln gelten für Powerbanks bei Swiss?

Für Powerbanks gelten an Bord strenge Sicherheitsbestimmungen. Innerhalb der Lufthansa-Gruppe dürfen sie während des Fluges nicht zum Laden anderer Geräte verwendet und auch selbst nicht aufgeladen werden.

Mitnehmen dürfen Passagiere Powerbanks weiterhin – allerdings ausschliesslich in der Kabine. Im aufgegebenen Gepäck sind sie nicht erlaubt. Auch im Gepäckfach über den Sitzen dürfen Powerbanks nicht verstaut werden. Stattdessen müssen sie so aufbewahrt werden, dass sie schnell erreichbar sind, beispielsweise in der Sitztasche, am Körper oder im Handgepäck unter dem Vordersitz.

Der erneute Zwischenfall zeigt, weshalb Fluggesellschaften bei Lithium-Akkus besonders strenge Sicherheitsregeln anwenden.

Mehr zum Thema: Zürich