SBB-Zug überfüllt: Muss ich aussteigen, wenn das Personal mich dazu auffordert?
Ein überfüllter Zug von Solothurn nach Lausanne konnte am Donnerstag in Yverdon zunächst nicht weiterfahren. Eine von zwei vorgesehenen Zugeinheiten war kurzfristig ausgefallen, worauf sich die Passagiere in der verbliebenen Einheit drängten. Stehende Reisende wurden mehrfach zum Aussteigen aufgefordert. Der Vorfall wirft die Frage auf, wann ein Zug überhaupt zu voll ist und was das Personal dann tun darf.
Wann ist ein SBB-Zug zu voll?
Die SBB spricht bereits von einer hohen Belegung oder Überbelegung, wenn mindestens so viele Personen mitfahren, wie der Zug Sitzplätze bietet. Eine Überbelegung ist laut SBB aber nicht automatisch ein Sicherheitsproblem.
Für Fernverkehrszüge nennt die SBB eine maximale Belegungsquote von 160 Prozent als Richtwert. Es können somit bis zu 60 Prozent mehr Personen mitfahren, als Sitzplätze vorhanden sind. Bei Zügen durch den Gotthard-Basistunnel liegt der Richtwert aufgrund höherer Sicherheitsanforderungen bei 140 Prozent.
Problematisch wird die Auslastung, wenn die Sicherheit der Reisenden und des Zugpersonals im Notfall nicht mehr gewährleistet ist. Eine schnelle Evakuation muss möglich bleiben. Sind etwa Gänge durch Reisende oder Gepäck blockiert, kann dies nicht mehr der Fall sein. Ob die Situation noch sicher ist, schätzt der oder die verantwortliche Chef Kundenbegleitung ein. Die Passagiere werden dafür nicht gezählt.
Muss ich aussteigen, wenn mich das SBB-Personal dazu auffordert?
Laut SBB wird niemand zum Aussteigen gezwungen. Das Unternehmen verweist dabei auf die Transportpflicht in der Schweiz: Wer über ein gültiges Billett verfügt, darf grundsätzlich mitfahren.
Bei einer sicherheitskritischen Auslastung kann das Personal Passagiere jedoch bitten, den Zug zu verlassen. Bleiben zu viele Personen an Bord, kann die Kundenbegleitung anordnen, dass der Zug nicht abfährt. Finden sich nicht genügend Passagiere, die den Zug verlassen, kann er nicht weiterfahren und fällt aus.
Dass Reisende wegen Überbelegung aussteigen müssen, kommt laut SBB sehr selten vor. Für Züge durch den Gotthard-Basistunnel nennt das Unternehmen als Beispiel ungefähr einen von 850 Zügen.
Gibt es eine Entschädigung fürs Aussteigen?
Eine besondere Entschädigung sieht die SBB für solche Fälle nicht vor. Kundenbegleiterinnen und Kundenbegleiter können den betroffenen Reisenden nach eigenem Ermessen Kaffeegutscheine für den Speisewagen abgeben.
Um Reisende über volle Verbindungen zu informieren, zeigt die SBB im Online-Fahrplan und in SBB Mobile die erwartete Auslastung an. Ein «Töggeli» steht für eine tiefe bis mittlere, zwei für eine hohe und drei rote «Töggeli» für eine sehr hohe erwartete Belegung.
Die Prognose basiert unter anderem auf Passagierzahlen aus dem Vorjahr und den vergangenen zwei bis drei Wochen. Hinzu kommen regelmässige Kundenerhebungen, aktuelle Gruppenreservationen sowie Faktoren wie Ferien, Feiertage und Wetter. Auf aktuelle Ereignisse wie Betriebsstörungen oder einzelne Zugausfälle reagieren die Prognosen allerdings zeitverzögert.