SBB-Zug überfüllt: Muss ich aussteigen, wenn das Personal mich dazu auffordert?
Ein überfüllter Zug von Solothurn nach Lausanne konnte am Donnerstag in Yverdon zunächst nicht weiterfahren. Eine von zwei vorgesehenen Zugeinheiten war kurzfristig ausgefallen, worauf sich die Passagiere in der verbliebenen Einheit drängten. Stehende Reisende wurden mehrfach zum Aussteigen aufgefordert. Der Vorfall wirft die Frage auf, wann ein Zug überhaupt zu voll ist und was das Personal dann tun darf.
Wann ist ein SBB-Zug zu voll?
Die SBB spricht bereits von einer hohen Belegung oder Überbelegung, wenn mindestens so viele Personen mitfahren, wie der Zug Sitzplätze bietet. Eine Überbelegung ist laut SBB aber nicht automatisch ein Sicherheitsproblem.
Für Fernverkehrszüge nennt die SBB eine maximale Belegungsquote von 160 Prozent als Richtwert. Es können somit bis zu 60 Prozent mehr Personen mitfahren, als Sitzplätze vorhanden sind. Bei Zügen durch den Gotthard-Basistunnel liegt der Richtwert aufgrund höherer Sicherheitsanforderungen bei 140 Prozent.
Problematisch wird die Auslastung, wenn die Sicherheit der Reisenden und des Zugpersonals im Notfall nicht mehr gewährleistet ist. Eine schnelle Evakuation muss möglich bleiben. Sind etwa Gänge durch Reisende oder Gepäck blockiert, kann dies nicht mehr der Fall sein. Ob die Situation noch sicher ist, schätzt der oder die verantwortliche Chef Kundenbegleitung ein. Die Passagiere werden dafür nicht gezählt.
Muss ich aussteigen, wenn mich das SBB-Personal dazu auffordert?
Laut SBB wird niemand zum Aussteigen gezwungen. Das Unternehmen verweist dabei auf die Transportpflicht in der Schweiz: Wer über ein gültiges Billett verfügt, darf grundsätzlich mitfahren.