Rente läuft nach Tod von Vater 20 Jahre weiter – Sohn muss fast 70'000 Euro zurückzahlen
Es ist ein aussergewöhnlicher Rentenfall, der einen Sohn teuer zu stehen kommt: Obwohl sein Vater bereits 1991 gestorben war, gingen auf dessen Konto noch fast zwei Jahrzehnte lang Rentenzahlungen ein. Schliesslich landete er vor dem Bundessozialgericht (BSG). Dieses befasste sich in seinem Urteil vom 20. Mai 2020 mit einer Rückforderung von 69'946,35 Euro gegen den Sohn.
Vater stirbt 1991 – doch die Rentenzahlungen gehen weiter
Der Vater des Mannes war 1926 geboren worden und lebte zuletzt in der Türkei. Seit April 1980 bezog er eine Erwerbsunfähigkeitsrente.
Am 28. Juli 1991 starb der Mann. Dennoch wurden weiterhin Rentenleistungen auf sein in Deutschland geführtes Girokonto überwiesen. Ab November 1991 wurde die bisherige Leistung sogar in ein Altersruhegeld umgewandelt.
Erst im August 2011 erhielt die Rentenversicherung eine Mitteilung über den Tod des Mannes. Dabei wurde zunächst sogar ein falsches Sterbedatum – der 15. Juli 1994 – übermittelt.
Daraufhin stellte die Versicherung die Zahlungen im September 2011 ein.
Zu diesem Zeitpunkt waren allein zwischen November 1991 und September 2011 bereits 79'852,85 Euro überwiesen worden.
Sohn und Tochter hatten Zugriff auf das Konto
Nach dem Bekanntwerden des Todesfalls wandte sich die Rentenversicherung an die Bank. Dabei stellte sich heraus, dass der Sohn und eine Tochter des Verstorbenen über das Konto verfügungsberechtigt waren. Vollständige Kontounterlagen lagen allerdings nicht mehr vor: Die Bank konnte lediglich Umsätze ab Januar 1995 vorlegen.
Aus den vorhandenen Unterlagen ging nach den Feststellungen im Gerichtsverfahren hervor, dass der Sohn wiederholt über das Konto verfügt hatte. Die Rentenversicherung forderte deshalb zunächst 69'946,35 Euro von ihm zurück.