Pilze sammeln: Von Graubünden bis Zürich – hier gilt ab heute Pflückverbot
Wer in diesen Tagen mit dem Pilzkorb in den Wald ziehen will, sollte die kantonalen Regeln kennen. Während vielerorts weiterhin gesammelt werden darf, beginnt in mehreren Kantonen und Gemeinden am 1. Oktober die monatliche Schonzeit. Hier gibt es die zeitlichen Regelungen für die Kantone im Überblick.
Pilze sammeln: Zehn Tage Schonzeit in Graubünden, Glarus und Zürich
In Graubünden, Glarus und Zürich dürfen vom 1. bis 10. jedes Monats keine Pilze gepflückt werden. Auch die Schaffhauser Gemeinden Buchberg und Rüdlingen richten sich nach den Zürcher Bestimmungen und übernehmen diese zehntägige Schonzeit.
Auch in diesen St. Galler Gemeinden gilt ein Pflückverbot
Auch im Kanton St. Gallen beginnt am 1. Oktober in zahlreichen Gemeinden die Schonzeit. Vom 1. bis 10. jedes Monats dürfen in Sennwald, Gams, Grabs, Buchs, Sevelen, Wartau, Sargans, Vilters-Wangs, Bad Ragaz, Pfäfers, Mels, Flums, Walenstadt, Quarten, Amden, Weesen, Schänis, Kaltbrunn, Gommiswald, Uznach und Eschenbach keine Pilze gesammelt werden. An den übrigen Tagen ist das Sammeln in diesen Gemeinden grundsätzlich zwischen 8 und 20 Uhr erlaubt. Die übrigen Gemeinden haben keine zeitlichen Pilzvorschriften.
Pilze sammeln im Oktober: Weitere zeitliche Einschränkungen
In anderen Kantonen gelten abweichende Regeln. Luzern und Obwalden kennen eine kürzere Schonzeit vom 1. bis 7. jedes Monats. In Obwalden ist das Sammeln nur bei Tageslicht gestattet.
Freiburg, Tessin und Waadt beschränken das Sammeln dagegen nach Tageszeit: Zwischen 20 und 7 Uhr dürfen dort keine Pilze gepflückt werden.