Pilze in Italien sammeln: Diese Strafen drohen in der Lombardei
Wer aus Graubünden oder anderen Teilen der Schweiz in Norditalien auf Pilzsuche geht, darf nicht einfach unbegrenzt sammeln. In der Lombardei ist unter anderem geregelt, wann und wie Pilze gesammelt werden dürfen, welche Mengen erlaubt sind und welche Strafen bei Verstössen drohen. Grundlage dafür ist das Regionalgesetz Nr. 31 vom 5. Dezember 2008 (L.R. 31/2008). Zusätzlich können lokal weitere Vorgaben gelten.
Pilze in Italien sammeln: Maximal drei Kilogramm pro Tag
Grundsätzlich dürfen in der Lombardei pro Person und Tag höchstens drei Kilogramm Pilze gesammelt werden. Eine Ausnahme gilt für Hallimasch-Arten der Gattung Armillaria. Für sie sieht das Regionalgesetz keine Mengenobergrenze vor.
Auch beim Sammeln selbst gelten klare Vorgaben. Erlaubt ist die Pilzsuche von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Die Pilze müssen von Hand gesammelt werden, Werkzeuge sind grundsätzlich nicht erlaubt. Eine Ausnahme besteht bei büschelig wachsenden Pilzen wie Armillaria. Hier darf der Stiel abgeschnitten werden.
Essbare Pilze müssen zudem bereits am Fundort grob gereinigt werden. Eine Ausnahme gilt für Exemplare, die einer Pilzkontrollstelle zur Bestimmung vorgelegt werden sollen. Verboten ist es unter anderem, die Humusschicht oder Erde zu entfernen oder zu bewegen. Ebenso dürfen keine zersetzten Pilze und keine noch geschlossenen «Eier» des Kaiserlings (Amanita caesarea) gesammelt werden.
Für den Transport sind belüftete, starre Behälter vorgeschrieben, die die Verbreitung der Pilzsporen ermöglichen. Nicht belüftete Behälter sind nicht zulässig.