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Panorama

Pilze in Italien sammeln: Diese Strafen drohen in der Lombardei

Wer zum Pilzesammeln über die Grenze in die Lombardei fährt, muss regionale und lokale Vorschriften beachten. Verstösse können eine Busse nach sich ziehen.
David Hahn
heute um 14:48 Uhr

Wer aus Graubünden oder anderen Teilen der Schweiz in Norditalien auf Pilzsuche geht, darf nicht einfach unbegrenzt sammeln. In der Lombardei ist unter anderem geregelt, wann und wie Pilze gesammelt werden dürfen, welche Mengen erlaubt sind und welche Strafen bei Verstössen drohen. Grundlage dafür ist das Regionalgesetz Nr. 31 vom 5. Dezember 2008 (L.R. 31/2008). Zusätzlich können lokal weitere Vorgaben gelten.

Pilze in Italien sammeln: Maximal drei Kilogramm pro Tag

Grundsätzlich dürfen in der Lombardei pro Person und Tag höchstens drei Kilogramm Pilze gesammelt werden. Eine Ausnahme gilt für Hallimasch-Arten der Gattung Armillaria. Für sie sieht das Regionalgesetz keine Mengenobergrenze vor.

Auch beim Sammeln selbst gelten klare Vorgaben. Erlaubt ist die Pilzsuche von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Die Pilze müssen von Hand gesammelt werden, Werkzeuge sind grundsätzlich nicht erlaubt. Eine Ausnahme besteht bei büschelig wachsenden Pilzen wie Armillaria. Hier darf der Stiel abgeschnitten werden.

Essbare Pilze müssen zudem bereits am Fundort grob gereinigt werden. Eine Ausnahme gilt für Exemplare, die einer Pilzkontrollstelle zur Bestimmung vorgelegt werden sollen. Verboten ist es unter anderem, die Humusschicht oder Erde zu entfernen oder zu bewegen. Ebenso dürfen keine zersetzten Pilze und keine noch geschlossenen «Eier» des Kaiserlings (Amanita caesarea) gesammelt werden.

Für den Transport sind belüftete, starre Behälter vorgeschrieben, die die Verbreitung der Pilzsporen ermöglichen. Nicht belüftete Behälter sind nicht zulässig.

Diese Bussen drohen beim Pilzesammeln

Wer gegen die Vorschriften verstösst, muss mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Für verschiedene Verstösse sieht das lombardische Regionalgesetz eine Busse zwischen 50 und 100 Euro vor. Darunter fallen etwa das Sammeln ohne erforderlichen Zahlungsnachweis, die Verwendung unzulässiger Werkzeuge oder Behälter, das Sammeln in verbotenen Gebieten, die fehlende Reinigung der Pilze oder das Sammeln geschlossener Kaiserling-Eier.

Besonders teuer kann eine Überschreitung der zulässigen Sammelmenge werden. Zusätzlich zur Mindestbusse werden 25 Euro für jedes zu viel gesammelte Kilogramm oder einen Teil davon fällig. Wird also die zulässige Menge überschritten, steigt die Busse entsprechend der zusätzlichen Pilzmenge. Nach der Feststellung entsprechender Verstösse sieht das Gesetz ausserdem die Beschlagnahmung der Pilze sowie der für den Verstoss verwendeten Werkzeuge vor.

In Parks können strengere Regeln gelten

Die Grenze von drei Kilogramm bedeutet nicht, dass diese Menge überall in der Lombardei gesammelt werden darf. In Regionalparks können strengere Vorschriften gelten. Die zuständigen Parkverwaltungen können etwa die erlaubte Höchstmenge reduzieren, das Sammeln bestimmter Pilzarten einschränken oder vollständig untersagen sowie zeitliche Beschränkungen zum Schutz der Ökosysteme festlegen.

Weitere Verbote gelten unabhängig davon auf bestimmten Flächen. Auf Grundstücken, die unmittelbar zu Wohngebäuden gehören, dürfen grundsätzlich nur die Eigentümer Pilze sammeln. In neu aufgeforsteten Gebieten ist das Sammeln während der ersten 15 Jahre nach der Pflanzung verboten.

Pilzesammeln kann lokal kostenpflichtig sein

Generell bezeichnet das Regionalgesetz das Pilzesammeln in der Lombardei als kostenlos. Allerdings können Gemeinden innerhalb einer Comunità Montana das Sammeln von der Bezahlung eines Beitrags abhängig machen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Parkverwaltungen solche Beiträge vorsehen.

Deshalb reicht es vor einem Ausflug nicht aus, lediglich die allgemeinen Vorschriften der Lombardei zu kennen. Je nach Zielgebiet können zusätzliche lokale Bestimmungen, Gebühren oder strengere Mengenbeschränkungen gelten. Wer in Italien Pilze sammeln möchte, sollte sich deshalb vor der Suche über die Regeln des konkreten Gebiets informieren.

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