Neue Schweizer ID kommt – das ändert sich ab November in Graubünden
Ab dem 2. November 2026 können Schweizerinnen und Schweizer eine neue Identitätskarte mit Chip beantragen. Die bisherige ID ohne Chip verschwindet allerdings nicht. Bürgerinnen und Bürger können künftig zwischen beiden Varianten wählen
Das steckt in der neuen Schweizer Identitätskarte
Die neue Identitätskarte wird ähnlich wie der heutige biometrische Schweizer Pass mit einem Chip ausgestattet. Darauf werden ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert.
Dadurch soll die Identitätskarte besser vor Fälschungen und Missbrauch geschützt werden. Laut Bund können die biometrischen Daten zudem nicht aus der Ferne ausgelesen werden. Dafür muss die Identitätskarte physisch vorliegen.
Verpflichtend ist die neue Variante nicht. Wer die Identitätskarte lediglich innerhalb der Schweiz als Ausweis benötigt, kann weiterhin eine ID ohne Chip beantragen. Für Reisen innerhalb der EU empfiehlt der Bund dagegen die biometrische Variante.
Das ändert sich für Bündnerinnen und Bündner
Die neue biometrische Identitätskarte kann nicht bei einer beliebigen Gemeinde beantragt werden. Der Bund schreibt vor, dass diese ausschliesslich bei den zuständigen kantonalen Stellen beziehungsweise bei Schweizer Vertretungen im Ausland erhältlich ist.
Im Kanton Graubünden stehen dafür das Ausweiszentrum Chur an der Gäuggelistrasse 7 sowie das Regionale Ausweiszentrum Zernez in Urtatsch 147A zur Verfügung. Zu den Aufgaben der beiden Ausweiszentren gehört bereits heute die Erfassung biometrischer Daten wie Foto und Fingerabdrücke.
Eine Sonderregelung besteht für Schweizer Staatsangehörige mit Wohnsitz im Bezirk Moesa. Sie sind berechtigt, im Kanton Tessin Pässe zu beantragen und ihre biometrischen Daten erfassen zu lassen.
Kann die Identitätskarte weiterhin bei der Gemeinde beantragt werden?
Bei der bisherigen Identitätskarte ohne Chip sieht es anders aus. Der Kanton Graubünden erklärt ausdrücklich, dass die Wohnsitzgemeinden selbst entscheiden können, ob sie weiterhin Anträge für Identitätskarten entgegennehmen.
Wer weiterhin eine ID ohne biometrische Daten möchte, sollte sich deshalb bei seiner eigenen Wohnsitzgemeinde informieren.
Die neue biometrische Variante ist davon zu unterscheiden: Für sie ist wegen der Erfassung von Gesichtsbild und Fingerabdrücken eine zuständige kantonale Stelle erforderlich.
Muss die bisherige ID jetzt ausgetauscht werden?
Nein. Bereits ausgestellte Identitätskarten ohne Chip bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Das gilt auch für Reisen in die EU.
Bei Erwachsenen kann eine vor Einführung der neuen Variante ausgestellte ID somit noch bis zu zehn Jahre gültig bleiben. Ein vorzeitiger Austausch allein wegen der Einführung am 2. November ist nicht notwendig.
Was kostet die neue biometrische ID?
Trotz des zusätzlichen Chips soll die biometrische Identitätskarte nicht teurer werden. Nach Angaben des Bundes bleiben die Gebühren gleich wie bei der heutigen Identitätskarte ohne Chip.
Die neue biometrische ID darf zudem nicht mit der E-ID verwechselt werden. Bei der biometrischen Identitätskarte handelt es sich um ein physisches amtliches Ausweis- und Reisedokument. Die E-ID ist dagegen eine elektronische Identität für die digitale Welt und kein Reisedokument.