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Panorama

Neue Regeln im September: Das ändert sich in der Schweiz

Neue Regeln für Reisen, Datenschutz und Unternehmen: Im September treten mehrere Änderungen in Kraft. Einige davon können auch Schweizerinnen und Schweizer direkt betreffen.
Nikola Brankovic
vor 50 Minuten

Ein neuer Monat steht vor der Tür – und mit ihm treten in der Schweiz und der Europäischen Union verschiedene neue Regelungen in Kraft. Während einige Änderungen vor allem Behörden und Unternehmen betreffen, können andere auch für Reisende relevant werden.

Bundesanwaltschaft stellt sich ab September neu auf

Bei der Schweizer Bundesanwaltschaft gibt es zum Monatswechsel eine organisatorische Veränderung. Am 1. September tritt das neue Reglement über die Organisation und Verwaltung der Bundesanwaltschaft in Kraft. Damit will sich die Behörde organisatorisch, personell und bei ihren Verfahren neu aufstellen. Verfahren sollen dadurch effizienter geführt werden können.

Gleichzeitig soll die Spezialisierung auf neuere Kriminalitätsformen gestärkt werden. Dazu gehören beispielsweise Cyberkriminalität und Straftaten im Zusammenhang mit Kryptowährungen.

Basel-Stadt setzt neues Lohnpaket um

Auch für einen Teil der Beschäftigten im Kanton Basel-Stadt bringt der September Veränderungen. Ab dem 1. September wird das neue Lohn-Massnahmenpaket für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung eingeführt. Dafür sind jährliche Mehrausgaben von rund 18 Millionen Franken vorgesehen. Hinzu kommen einmalige Ausgaben von 4,3 Millionen Franken.

Das Paket umfasst verschiedene Massnahmen. Bei der Kantonspolizei sind unter anderem höhere Einstiegslöhne und eine Aussendienstzulage vorgesehen.

Eine weitere Anpassung folgt zum Jahreswechsel: Ab dem 1. Januar 2027 soll es einen Teuerungsausgleich über alle Lohnklassen hinweg geben.

Neue Datenschutzregeln im Kanton Bern

Auch beim Datenschutz gibt es ab September eine Änderung – allerdings zunächst nur im Kanton Bern. Am 1. September tritt dort das revidierte kantonale Datenschutzgesetz in Kraft.

Dadurch wird die Datenschutzaufsicht stärker zentralisiert. Die meisten Gemeinden im Kanton unterstehen künftig direkt der kantonalen Datenschutzbehörde und verfügen nicht mehr über eigene Datenschutz-Aufsichtsstellen.

Eine Ausnahme bilden Bern, Biel, Köniz und Thun. Die vier grossen Gemeinden behalten ihre eigenen Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig werden die Anforderungen an Behörden verschärft. Das betrifft insbesondere Informations- und Meldepflichten im Umgang mit personenbezogenen Daten.

Neue EU-Cyber-Regeln können auch Schweizer Firmen treffen

Eine weitere Neuerung folgt am 11. September. Dann treten Teile des sogenannten Cyber Resilience Act der Europäischen Union in Kraft.

Die neuen Vorschriften betreffen unter anderem Software und vernetzte Hardware. Bei bestimmten Sicherheitsvorfällen beziehungsweise Schwachstellen entstehen neue Meldepflichten. Unternehmen müssen entsprechende Vorfälle innerhalb festgelegter Fristen an die zuständigen europäischen Stellen melden. Eine erste Meldung kann dabei bereits innerhalb von 24 Stunden erforderlich sein.

Obwohl die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union ist, können die Vorgaben auch Schweizer Unternehmen betreffen. Entscheidend ist, ob sie entsprechende Produkte auf dem europäischen Markt anbieten. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, muss mit Konsequenzen rechnen.

Neue EU-Einreiseregeln könnten für längere Wartezeiten sorgen

Für Reisende könnte eine Änderung bei der Einreise in den Schengenraum besonders relevant werden. Bei der erstmaligen Einreise von Personen aus Staaten ausserhalb des Schengenraums werden biometrische Daten erfasst. Dazu gehören beispielsweise Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild.

Bislang konnte die biometrische Erfassung bei sehr grossem Andrang vorübergehend reduziert beziehungsweise ausgesetzt werden. Diese Ausnahme endet im September. Dadurch könnten insbesondere an Flughäfen längere Wartezeiten bei der Passkontrolle entstehen.

Die Swiss warnt deshalb bereits vor möglichen längeren Schlangen während der Herbstferien. Für Reisende mit Schweizer Pass gibt es allerdings eine Möglichkeit, die klassische Passkontrolle zu umgehen: Sie können – sofern verfügbar – die automatisierte elektronische Passkontrolle nutzen.

EU verschärft Regeln gegen Greenwashing

Gegen Ende des Monats folgt eine weitere EU-Regelung, die auch für Schweizer Unternehmen relevant sein kann. Ab dem 27. September gelten im Rahmen der sogenannten EmpCo-Richtlinie strengere Vorgaben für umweltbezogene Werbeaussagen.

Bezeichnungen wie «grün», «nachhaltig» oder «umweltbewusst» sollen nicht mehr ohne Weiteres für Produkte oder Dienstleistungen verwendet werden können. Unternehmen müssen entsprechende Aussagen konkret begründen und nachvollziehbar belegen können. Die Regeln betreffen beispielsweise Aussagen auf Produktverpackungen und Websites.

Auch hier gilt: Die Schweiz gehört zwar nicht zur Europäischen Union. Schweizer Unternehmen, die ihre Produkte in der EU anbieten, müssen sich jedoch mit den dort geltenden Anforderungen auseinandersetzen.

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