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Panorama

Mit Bargeld über die Schweizer Grenze: Diese Regeln solltest du kennen

Wer mit Bargeld über die Schweizer Grenze reist, sollte einige Vorgaben kennen. Besonders bei einer Kontrolle können diese eine wichtige Rolle spielen.
David Hahn
heute um 08:00 Uhr

Wer mit Bargeld in die Schweiz einreist oder das Land verlässt, muss dieses nicht von sich aus beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) deklarieren. Das gilt unabhängig von der Höhe des Betrags. Wer kontrolliert und nach den mitgeführten Barmitteln gefragt wird, muss allerdings wahrheitsgemäss antworten.

Keine Obergrenze für Bargeld

Barmittel dürfen in unbeschränkter Höhe in die Schweiz eingeführt, durch das Land transportiert oder ausgeführt werden. Die Regel umfasst neben Bargeld auch Fremdwährungen und Wertpapiere wie Aktien, Obligationen und Schecks. Eine Anmeldung beim BAZG ist nicht vorgeschrieben. Fragt das BAZG nach den mitgeführten Barmitteln, sind Reisende allerdings verpflichtet, korrekte Angaben zu machen.

Das gilt ab 10'000 Franken

Ab einem Wert von 10'000 Franken stellt das BAZG bei einer Kontrolle weitergehende Fragen. Das gilt auch bei kleineren Beträgen, wenn ein Verdacht besteht. Gefragt wird unter anderem nach der Person, der Herkunft und dem vorgesehenen Verwendungszweck der Barmittel sowie danach, wer wirtschaftlich daran berechtigt ist.

Wer mindestens 10'000 Franken mitführt, muss zudem damit rechnen, dass diese Angaben im Informationssystem des BAZG erfasst werden.

Wann Bargeld sichergestellt werden kann

Wer bei einer Kontrolle die Auskunft verweigert oder falsche Angaben macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann eine Busse nach sich ziehen.

Besteht der Verdacht auf Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung, können die Behörden die Barmittel vorläufig sicherstellen oder der Polizei übergeben. Weitere Massnahmen zur Verbrechensbekämpfung sind ebenfalls möglich

Im Ausland können andere Regeln gelten

Die Schweizer Vorschriften gelten nicht automatisch auch in anderen Ländern. Beim grenzüberschreitenden Barmittelverkehr können je nach Staat andere Bestimmungen gelten.

Das BAZG empfiehlt deshalb, sich vor der Reise bei den zuständigen ausländischen Behörden über die dort geltenden Vorschriften zu informieren.

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