Hans Jucker wurde wegen sexueller Übergriffe verurteilt – jetzt reagiert SRF
Der frühere Schweizer Sportkommentator Hans Jucker wurde 1971 wegen sexueller Handlungen mit Minderjährigen zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt. Das bestätigt SRF am Montag, 2. November, in einer Stellungnahme zur Berichterstattung des «Tages-Anzeigers». Jucker arbeitete von 1965 bis zu seiner Pensionierung 2011 beim Schweizer Fernsehen und starb kurz danach.
Was ist über die Verurteilung bekannt?
Laut «Tages-Anzeiger», dessen Recherche auch «watson» wiedergibt, verurteilte das Bezirksgericht Affoltern Jucker zu acht Monaten Gefängnis bedingt. Die Berichterstattung betrifft sexuelle Übergriffe auf fünf Jugendliche. Anlass ist unter anderem die Veröffentlichung eines Buches, in dem ein Betroffener seine Erlebnisse aufarbeitet.
SRF bestätigt die damalige Verurteilung und erklärt, die Straftaten hätten ausserhalb von Juckers Arbeitstätigkeit stattgefunden. Nach eigenen Angaben erhielt der Sender erst vor wenigen Wochen Kenntnis von dem Urteil.
SRF lässt den damaligen Umgang mit dem Fall untersuchen
Eine externe Aufarbeitung soll nun untersuchen, wie SRF damals als Arbeitgeber mit dem Fall umging. Der Sender verweist dabei auf den grossen zeitlichen Abstand und die notwendige sorgfältige Prüfung.
SRF-Direktor Roger Elsener äussert sich betroffen und erklärt: Gemeint sind die Opfer der Straftaten.