Handy im EU-Ausland – diese Gratis-Regel gilt für Schweizerinnen und Schweizer nicht | Südostschweiz
Panorama
Handy im EU-Ausland – diese Gratis-Regel gilt für Schweizerinnen und Schweizer nicht
Telefonieren und surfen ohne Roaming-Aufpreis: Darauf können sich Menschen aus EU-Ländern verlassen. Mit einem Schweizer Handyvertrag gilt diese Regel jedoch nicht automatisch.
Wer in den Herbstferien nach Italien, Frankreich, Deutschland oder in ein anderes EU-Land reist, könnte eine teure Regel verwechseln. Seit 2017 gilt innerhalb der Europäischen Union das Prinzip «Roam Like at Home». Kundinnen und Kunden aus der EU können ihr Handy bei vorübergehenden Reisen grundsätzlich zu den gleichen Bedingungen nutzen wie zu Hause.
Schweizer Handyverträge fallen nicht unter die EU-Regel
«Roam Like at Home» gilt in den 27 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen. Seit dem 1. Januar 2026 sind auch die Ukraine und Moldau Teil des entsprechenden EU-Roamingraums.
Die Schweiz gehört diesem regulierten Roaminggebiet nicht an. Das bedeutet: Ein Schweizer Anbieter ist nicht verpflichtet, die Nutzung in Italien, Frankreich oder Deutschland zu den gleichen Konditionen wie innerhalb der Schweiz anzubieten.
Entscheidend ist dabei nicht die Staatsangehörigkeit, sondern der Mobilfunkvertrag. Eine Schweizerin oder ein Schweizer mit einem Vertrag eines EU-Anbieters kann unter die EU-Regel fallen. Eine EU-Bürgerin oder ein EU-Bürger mit einem Schweizer Vertrag profitiert dagegen nicht automatisch davon.
Viele Schweizer Abonnements enthalten freiwillig ein bestimmtes Datenvolumen oder unbegrenztes Roaming in Europa. Kundinnen und Kunden müssen deshalb vor der Abreise prüfen, welche Länder, Leistungen und Datenmengen ihr Vertrag tatsächlich abdeckt.
«Europa inklusive» bedeutet nicht immer unbegrenzt
Auch bei einem Abo mit Europa-Roaming können Einschränkungen gelten. Manche Angebote enthalten nur eine bestimmte Datenmenge. Bei anderen sind zwar mobile Daten, aber nicht alle ein- und ausgehenden Anrufe eingeschlossen.
Zudem verwenden die Anbieter unterschiedliche Ländergruppen. Grossbritannien, die Türkei, der Kosovo, Albanien, Andorra oder Überseegebiete können je nach Anbieter einer anderen Tarifzone zugeordnet sein.
Reisende sollten deshalb nicht nur nach dem Begriff «Europa» suchen, sondern das konkrete Zielland in der App oder auf der Website ihres Mobilfunkanbieters überprüfen.
Ebenfalls wichtig: Ein Anruf aus der Schweiz nach Deutschland oder Italien ist kein Roaming. Dabei handelt es sich um ein Auslandsgespräch, für das andere Preise gelten können.
Eine Kostenlimite macht Roaming nicht kostenlos
Seit der Revision des Schweizer Fernmelderechts müssen Mobilfunkanbieter bei Vertragsabschluss eine Kostenlimite für Roaming festlegen. Bestehende Kundinnen und Kunden können diese Limite jederzeit anpassen.
Diese Grenze ist allerdings keine staatliche Preisobergrenze. Bis zum eingestellten Betrag können weiterhin Roamingkosten entstehen. Wer eine hohe Limite hinterlegt hat, kann deshalb trotz gesetzlicher Schutzmassnahmen eine entsprechend hohe Rechnung erhalten.
Das Bundesamt für Kommunikation empfiehlt, die Limite vor Reisebeginn zu kontrollieren und bei Bedarf deutlich herabzusetzen. Zusätzlich müssen Roamingverbindungen sekundengenau beziehungsweise bei Daten kilobytegenau abgerechnet werden.
Gekaufte Roamingoptionen dürfen nach den Schweizer Vorschriften zwölf Monate lang nicht verfallen. Zudem muss der gewünschte Startzeitpunkt einer solchen Option frei gewählt werden können.
Auf Schiffen droht eine besondere Kostenfalle
Besondere Vorsicht ist auf Kreuzfahrtschiffen und Fähren notwendig. Entfernt sich ein Schiff von der Küste, kann das Smartphone die Verbindung zu einem normalen Mobilfunknetz verlieren und sich stattdessen in ein Satellitennetz an Bord einwählen.
Solche Verbindungen gehören häufig nicht zum gebuchten Europa-Paket und können ausgesprochen teuer sein. Das betrifft mobile Daten, Telefonate und teilweise auch eingehende Anrufe.
Selbst für Kundinnen und Kunden eines EU-Anbieters gilt «Roam Like at Home» nur in landgestützten Mobilfunknetzen. Satellitennetze auf Schiffen und in Flugzeugen fallen nicht unter die verbindlichen EU-Preisobergrenzen.
Nach den Schweizer Fernmeldevorschriften muss der Zugang zu Roamingdiensten in Flugzeugen und auf Schiffen standardmässig gesperrt sein. Er kann unabhängig vom gewöhnlichen Roaming aktiviert oder deaktiviert werden.
Wer die Sperre selbst aufhebt, sollte sich vorher unbedingt über die Preise informieren. Am sichersten ist es, das Gerät auf dem offenen Meer in den Flugmodus zu versetzen und ausschliesslich das WLAN des Schiffes zu verwenden.
Auch die Mailbox kann Kosten verursachen
Ein weiterer Kostenpunkt ist die Sprachbox. Wer den Anrufbeantworter im Ausland abhört, kann dafür Roaminggebühren bezahlen müssen.
Je nach Anbieter und technischer Weiterleitung können auch bei eingehenden Anrufen zusätzliche Kosten entstehen. Das BAKOM empfiehlt deshalb, sich vor der Abreise beim Anbieter über die Mailbox-Einstellungen zu informieren.
Wer keine Anrufe benötigt, kann die Weiterleitung zur Sprachbox vor Reisebeginn deaktivieren. Messenger-Anrufe über ein bekanntes WLAN sind häufig die günstigere Alternative.
So vermeiden Reisende hohe Handyrechnungen
Vor der Abreise sollten Reisende diese Punkte überprüfen:
Ist das konkrete Reiseland im Abonnement enthalten?
Sind Daten, Anrufe und SMS eingeschlossen oder nur einzelne Leistungen?
Wie viel Datenvolumen steht im Ausland zur Verfügung?
Welche Roaming-Kostenlimite ist im Kundenkonto eingestellt?
Ist die Verbindung zu Schiffs-, Flugzeug- und Satellitennetzen gesperrt?
Was kostet das Abhören oder Weiterleiten der Mailbox?
Falls das eigene Abo kein geeignetes Roaming enthält, stehen mehrere Alternativen zur Verfügung. Möglich sind ein Roamingpaket des Schweizer Anbieters, eine lokale Prepaid-SIM, eine Reise-eSIM oder die ausschliessliche Nutzung von WLAN.
Offlinekarten und Unterhaltungsinhalte sollten möglichst noch in der Schweiz heruntergeladen werden. So bleibt das Handy auch ohne mobile Daten als Navigationsgerät nutzbar.