Führerausweis in der Schweiz: Diese wichtige Regel ändert sich 2027
Wer in der Schweiz Auto oder Motorrad fahren lernen möchte, muss verschiedene Stationen durchlaufen. Ab dem kommenden Jahr wird dieser Ablauf an einer entscheidenden Stelle verändert. Der Bundesrat hat beschlossen, die Fahrausbildung zu modernisieren.
Verkehrskundekurs wird Voraussetzung für die Theorieprüfung
Die wichtigste Neuerung betrifft den Zeitpunkt des Verkehrskundekurses. Wer sich ab 2027 für die Theorieprüfung anmelden möchte, muss grundsätzlich nachweisen können, dass der VKU vollständig absolviert wurde. Die Änderung betrifft den Erwerb der Kategorien A und B sowie der Unterkategorien A1 und B1, sofern nicht bereits ein entsprechender Führerausweis vorhanden ist.
Damit ändert sich die bisherige Reihenfolge der Fahrausbildung. Gleichzeitig fällt die bisherige Voraussetzung weg, für die Teilnahme am Verkehrskundekurs bereits einen Lernfahrausweis besitzen zu müssen. Der VKU kann künftig frühestens sechs Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters besucht werden.
Ziel der Änderung im Ablauf
Hinter der Änderung steckt ein konkretes Ziel: Das im Verkehrskundekurs vermittelte Wissen soll den Fahrschülerinnen und Fahrschülern bereits ab ihrer ersten Lernfahrt zur Verfügung stehen und so zu mehr Sicherheit im Strassenverkehr beitragen.
Auch Assistenzsysteme werden Teil der Fahrausbildung
Nicht nur der Zeitpunkt des Verkehrskundekurses verändert sich. Auch dessen Inhalte werden an moderne Fahrzeuge angepasst.
Künftig wird im VKU der sichere Umgang mit Fahrassistenz- und Automatisierungssystemen behandelt. Damit reagiert der Bund auf die zunehmende Bedeutung entsprechender Technologien in modernen Autos.
Ab wann gilt die neue Führerausweis-Regel?
Die neuen Vorschriften für den Verkehrskundekurs treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Wer seinen Führerausweis erst im kommenden Jahr machen möchte, sollte die veränderte Reihenfolge daher bereits bei der Planung seiner Fahrausbildung berücksichtigen.
Für Personen, die beim Übergang ins Jahr 2027 bereits mitten in der Fahrausbildung stecken, gibt es Übergangsbestimmungen. Wer die Theorieprüfung bereits bestanden, den VKU aber noch nicht absolviert hat, muss den Kurs grundsätzlich spätestens bei der Anmeldung zur praktischen Prüfung nachweisen, sofern keine Befreiung vorliegt.
Quelle: Bundesamt für Strassen (ASTRA)