Bis zu 1 Jahr nach dem MHD: Diese Lebensmittel dürfen noch abgegeben werden
Sechs Tage bei pasteurisierter Milch, bis zu einem Jahr bei Teigwaren und Konserven: Wie lange Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) noch abgegeben werden können, unterscheidet sich je nach Produkt. Das geht aus einem Informationsschreiben des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hervor.
Bei Konserven und Teigwaren ist bis zu ein Jahr möglich
Das BLV stützt sich auf wissenschaftlich fundierte Analysen der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW). Für verschiedene Lebensmittelkategorien sind demnach unterschiedliche sogenannte MHD+-Abgabegrenzen möglich.
Bei Produkten wie pasteurisierter Milch und Kleingebäck liegt diese Grenze bei sechs Tagen. Bei Teigwaren und Konserven kann sie hingegen bis zu einem Jahr nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums betragen.
Die Angaben beziehen sich auf ungeöffnete Produkte, die korrekt gelagert wurden und in der Regel noch bedenkenlos geniessbar und sicher sind. Die genannten Zeiträume ersetzen jedoch nicht die Kontrolle vor der Abgabe. Lebensmittelbetriebe bleiben dafür verantwortlich, dass die Produkte bei der Abgabe bedenkenlos geniessbar und sicher sind.
Was das Mindesthaltbarkeitsdatum tatsächlich aussagt
Das Mindesthaltbarkeitsdatum bezeichnet den Zeitpunkt, bis zu dem ein Lebensmittel bei richtiger Aufbewahrung seine spezifischen Eigenschaften behält. Bei der Festlegung des MHD gehen Hersteller laut BLV eher vorsichtig vor, damit die Qualitätsanforderungen bis zum angegebenen Datum garantiert erfüllt sind.
Das BLV beschäftigt sich mit der Abgabe von Lebensmitteln nach Ablauf des MHD auch vor dem Hintergrund der Lebensmittelverschwendung. Die Schweiz hat sich zum Ziel gesetzt, die Lebensmittelabfälle bis 2030 zu halbieren. Die wissenschaftlichen Grundlagen der ZHAW sollen dazu beitragen, Lebensmittelverluste zu reduzieren, ohne die Lebensmittelsicherheit zu gefährden.
Vom Mindesthaltbarkeitsdatum zu unterscheiden ist das Verbrauchsdatum. Nach dessen Ablauf darf ein Lebensmittel aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht mehr abgegeben werden.