Abstimmungen am 27. September: Diese 5 Fehler können deine Stimme ungültig machen | Südostschweiz
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Abstimmungen am 27. September: Diese 5 Fehler können deine Stimme ungültig machen
Am 27. September stimmt die Schweiz über zwei Initiativen ab. Doch beim Ausfüllen und Verschicken der Unterlagen können Fehler passieren. Diese fünf Punkte solltest du beachten.
Am Sonntag, 27. September 2026, entscheiden die Schweizer Stimmberechtigten über die Neutralitätsinitiative und die Ernährungsinitiative. In Graubünden steht zusätzlich die kantonale Vorlage zum Stimmrechtsalter 16 auf dem Programm. Wer seine Stimme brieflich abgibt, sollte die Unterlagen sorgfältig ausfüllen und rechtzeitig zurückschicken.
1. Du vergisst, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben
Ein häufiger Fehler bei der brieflichen Stimmabgabe ist die fehlende Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis.
Im Kanton Zürich muss der Stimmrechtsausweis unterschrieben und zusammen mit dem Stimmzettelcouvert in das Antwortcouvert gelegt werden. Fehlt die Unterschrift, ist die briefliche Stimmabgabe ungültig. Auch die Stadt Bern schreibt eine Unterschrift vor.
Allerdings gelten nicht überall dieselben Vorgaben. Deshalb sollten Stimmberechtigte die Anleitung auf ihren eigenen Abstimmungsunterlagen beachten.
Wichtig: Prüfe vor dem Verschliessen des Antwortcouverts, ob dein Stimmrechtsausweis unterschrieben werden muss.
2. Du legst den Stimmrechtsausweis nicht ins Couvert
Der ausgefüllte Stimmzettel allein reicht für eine briefliche Stimmabgabe nicht aus. Auch der Stimmrechtsausweis muss gemäss den jeweiligen kantonalen Vorgaben mitgeschickt werden.
Wie wichtig das ist, zeigt ein Beispiel aus Basel-Stadt: Die Staatskanzlei wies bereits 2019 ausdrücklich darauf hin, dass briefliche Stimmen ohne den erforderlichen Stimmrechtsausweis nicht gezählt werden können.
In Zürich gehört der unterschriebene Stimmrechtsausweis zusammen mit dem verschlossenen Stimmzettelcouvert in das Antwortcouvert. Dabei muss die Adresse der Gemeinde im Sichtfenster lesbar sein. Wer seine Stimme persönlich an der Urne abgibt, muss dagegen die dafür vorgesehenen Anweisungen beachten. Die Unterlagen müssen nicht zwingend gleich verpackt werden wie bei der brieflichen Stimmabgabe.
3. Du kreuzt Ja und Nein an oder machst deinen Willen nicht eindeutig
Bei den eidgenössischen Abstimmungen können die Stimmberechtigten zu jeder der beiden Initiativen mit Ja oder Nein Stellung nehmen.
Wichtig ist, dass aus dem Stimmzettel eindeutig hervorgeht, wie die Person abstimmen möchte. Das Zürcher Gesetz über die politischen Rechte hält ausdrücklich fest, dass eine Stimme ungültig ist, wenn sich der Wille der stimmenden Person nicht eindeutig feststellen lässt.
Wer bei derselben Vorlage widersprüchliche Angaben macht, riskiert deshalb, dass seine Stimme nicht berücksichtigt werden kann.
Auch zusätzliche Bemerkungen auf dem Stimmzettel sollten vermieden werden. Im Kanton Zürich sind Stimmzettel beispielsweise ungültig, wenn sie ehrverletzende Äusserungen enthalten.
Wichtig: Trage deine Antwort eindeutig und entsprechend der Anleitung auf dem amtlichen Stimmzettel ein.
4. Du verschickst dein Stimmcouvert zu spät
Wer brieflich abstimmt, muss darauf achten, dass die Unterlagen rechtzeitig bei der zuständigen Gemeinde eintreffen.
Das Datum des Poststempels allein garantiert nicht, dass die Stimme berücksichtigt wird. Entscheidend sind die geltenden Fristen für den Eingang der Abstimmungsunterlagen.
Der Kanton Zürich empfiehlt deshalb, das letztmögliche Datum für die Postaufgabe auf dem Stimmrechtsausweis zu prüfen. Ist es für den Postversand bereits zu spät, können Stimmberechtigte ihr Antwortcouvert noch direkt in den Gemeindebriefkasten werfen oder persönlich an der Urne abstimmen. Dabei gelten die jeweiligen lokalen Fristen und Öffnungszeiten.
Eine schweizweit einheitliche letzte Uhrzeit für die Abgabe gibt es nicht.
Wichtig: Prüfe die Angaben deiner Gemeinde. Wer bis kurz vor dem Abstimmungssonntag wartet, sollte nicht mehr davon ausgehen, dass eine Zustellung per Post rechtzeitig erfolgt.
5. Du legst mehrere Stimmzettelcouverts für eine Person bei
Auch beim gemeinsamen Verschicken von Abstimmungsunterlagen können Fehler entstehen.
Im Kanton Zürich gilt beispielsweise: Befinden sich in einem Antwortcouvert mehr Stimmzettelcouverts als gültige, unterschriebene Stimmrechtsausweise, ist die briefliche Stimmabgabe ungültig. Die betroffenen Stimmzettelcouverts werden vor der Auszählung ungeöffnet ausgeschieden.
Das geht aus einem offiziellen Merkblatt des Kantons Zürich zur Prüfung und Zählweise der Abstimmungsunterlagen hervor.
Wer die Unterlagen mehrerer Personen gemeinsam verschicken möchte, sollte deshalb unbedingt prüfen, ob dies nach den örtlichen Vorschriften zulässig ist und wie viele Stimmrechtsausweise beigelegt werden müssen.
Am sichersten ist es, die Abstimmungsunterlagen genau so zu verpacken, wie es die zuständige Gemeinde vorgibt.
Was tun, wenn du deine Abstimmungsunterlagen verloren hast?
Wer seinen Stimmrechtsausweis oder andere Abstimmungsunterlagen nicht mehr findet, sollte sich möglichst rasch bei seiner Wohngemeinde melden.
Die Gemeinde kann Auskunft darüber geben, wie Ersatzunterlagen bezogen werden können und welche Fristen dafür gelten. Auch wer unsicher ist, ob er seinen Stimmzettel richtig ausgefüllt hat, sollte sich vor der Abgabe bei der zuständigen Stelle erkundigen.
Die Informationen zu den Abstimmungslokalen und ihren Öffnungszeiten finden sich in der Regel auf dem Stimmrechtsausweis. Eine Übersicht über die eidgenössischen Vorlagen und weiterführende Informationen stellt der Bund auf seiner offiziellen Abstimmungsseite bereit.
Ernährungs- und Neutralitätsinitiative: Darüber stimmt die Schweiz am 27. September ab
Am 27. September entscheiden die Schweizer Stimmberechtigten über zwei eidgenössische Volksinitiativen. Bei der Ernährungsinitiative geht es darum, die Lebensmittelversorgung stärker auf die inländische Produktion auszurichten. Künftig sollen mindestens 70 Prozent der in der Schweiz konsumierten Lebensmittel im Inland hergestellt werden. Zudem sollen die Produktion pflanzlicher Lebensmittel sowie der Schutz von Trinkwasser, Böden und Biodiversität gestärkt werden.
Die Neutralitätsinitiative will die Neutralität der Schweiz strikter in der Bundesverfassung verankern. Die Schweiz soll unter anderem keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitreten und grundsätzlich keine Sanktionen gegen kriegführende Staaten übernehmen. Ausnahmen wären etwa Sanktionen der Vereinten Nationen. Die Initiative würde damit den bisherigen aussen- und sicherheitspolitischen Handlungsspielraum verändern.