Ab dieser Temperatur solltest du heizen
Mit den ersten kühlen Tagen stellt sich jedes Jahr dieselbe Frage: Heizung an oder noch warten? Schweizer Behörden geben dafür keine bestimmte Aussentemperatur vor. Wichtiger ist, wie stark die Wohnung auskühlt. Neben dem persönlichen Wohlbefinden spielen dabei Feuchtigkeit und Schimmel eine Rolle.
Ab wann soll man heizen?
Eine gesetzlich festgelegte Mindesttemperatur für Mietwohnungen gibt es nicht. Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) verweist jedoch auf Werte, die sich in der Praxis etabliert haben: 20 Grad für Wohn- und Aufenthaltsräume, 23 Grad fürs Badezimmer sowie 17 Grad für Schlafzimmer und Flur.
Die 20 Grad sind allerdings keine Grenze, bei deren Unterschreitung automatisch die Heizung eingeschaltet werden muss. Sie dienen als Orientierung für die Raumtemperatur. Wird die Heizung in einer Mietwohnung zu stark zurückgedreht und ist die Temperatur dadurch zu niedrig, kann dies mietrechtlich relevant sein.
Überheizen lohnt sich ebenfalls nicht. Mit jedem zusätzlichen Grad Raumtemperatur erhöhen sich die Heizkosten laut BWO um sechs Prozent.
Bei schlechter Dämmung frühzeitig heizen
Bei älteren oder schlecht gedämmten Gebäuden ist Zurückhaltung beim Heizen nicht immer sinnvoll. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) rät hier zu einem frühzeitigen Heizbeginn. Der Grund sind die kühlen Wände: An ihnen kann die Raumluft abkühlen, wodurch die Feuchtigkeit an der Oberfläche steigt. Bleibt sie dort längere Zeit hoch, kann sich Schimmel bilden.
Schlafzimmer nicht zu stark auskühlen lassen
Auch beim Schlafzimmer ist möglichst kalt nicht automatisch besser. Zwar können tiefere Temperaturen für den Schlaf angenehm sein. Laut den vorliegenden BAG-Informationen können jedoch problematisch werden – insbesondere in schlecht gedämmten Gebäuden. An kühlen Schlafzimmerwänden oder Fensterrahmen kann sich Feuchtigkeit niederschlagen und damit das Risiko für Schimmel steigen.