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Panorama

90 Tage länger haltbar: So dürfen Läden Lebensmittel vor dem Ablaufdatum retten

Lebensmittel mit einem Verbrauchsdatum dürfen nach Ablauf der Frist nicht mehr abgegeben werden. Für geeignete Produkte gibt es jedoch eine Möglichkeit, ihre Haltbarkeit rechtzeitig zu verlängern.
David Hahn

Für Lebensmittel mit Verbrauchsdatum gelten strengere Regeln als für solche mit Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD). Nach Ablauf der Frist ist eine Abgabe aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht mehr erlaubt. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sieht für geeignete Produkte jedoch eine Möglichkeit vor: Sie können rechtzeitig tiefgekühlt und damit länger haltbar gemacht werden.

Spätestens am Ablauftag müssen die Produkte durchgefroren sein

Der Detailhandel kann geeignete Lebensmittel vor Ablauf des Verbrauchsdatums fachkompetent einfrieren. Dafür müssen sich die Produkte noch in einwandfreiem Zustand befinden, was unter anderem durch eine visuelle Prüfung kontrolliert wird.

Der Zeitpunkt ist klar geregelt. Spätestens am Tag, an dem das Verbrauchsdatum erreicht wird, muss die Ware vollständig durchgefroren sein. Das Einfrieren muss vor Ablauf des Verbrauchsdatums erfolgen.

Tiefgekühlte Lebensmittel erhalten ein MHD von 90 Tagen

Nach dem Einfrieren müssen die Produkte neu gekennzeichnet werden. Vorgeschrieben sind das Einfrierdatum und ein Mindesthaltbarkeitsdatum von 90 Tagen.

Dabei wird nicht das ursprüngliche Verbrauchsdatum verlängert. Stattdessen erhält das tiefgekühlte Lebensmittel ein MHD. Solange die Tiefkühlkette eingehalten wird, kann es an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden.

Zusätzlich braucht es einen Hinweis zur weiteren Handhabung: Nach dem Auftauen soll das Lebensmittel sofort konsumiert und nicht erneut eingefroren werden.

Verantwortung bleibt beim Lebensmittelbetrieb

Mit dem neuen MHD ist die Kontrolle der Ware nicht abgeschlossen. Wer Lebensmittel in Verkehr bringt, muss weiterhin sicherstellen, dass sie bedenkenlos geniessbar und sicher sind.

Kennzeichnungen und zeitliche Vorgaben ersetzen die Prüfung vor der Abgabe nicht. Das BLV nennt neben der visuellen Kontrolle, wenn möglich, auch eine sensorische Prüfung anhand von Geruch, Geschmack, Farbe oder Konsistenz.

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