Einspruch von Djokovic stattgegeben
Welche Folgen das für die Teilnahme des Titelverteidigers an den in einer Woche beginnenden Australian Open hat, war zunächst unklar. Das letzte Wort hat die Regierung. Australien verfügt über sehr strenge Regeln im Kampf gegen die Pandemie und lässt im Prinzip nur geimpfte Personen ohne Quarantäne über die Grenze.
Zumindest darf Djokovic das Abschiebehotel, in dem er sich die vergangenen Tage aufgehalten hatte, verlassen und bekommt seine persönlichen Dinge und Papiere zurück, wie der Richter Anthony Kelly anordnete.
Die Anhörung verzögerte sich immer wieder, da das Online-System des Gerichts unter der Welle des weltweiten Interesses zusammenbrach. Der Richter fand, dass der Weltranglisten-Erste Beweise für eine medizinische Ausnahmegenehmigung von einem «Professor und einem äusserst qualifizierten Arzt» vorgelegt habe. «Was hätte dieser Mann noch tun können?», fragte der Richter.
Der 34-jährige Djokovic war am Mittwochabend mit einer Ausnahmegenehmigung der Veranstalter der Australian Open für eine Einreise ohne Impfnachweis in Melbourne gelandet. Die australischen Grenzbeamten erkannten diese jedoch nicht an und entzogen ihm das Visum.
Djokovics Anwälte führten als Grund für eine Genehmigung einen positiven Corona-Test des serbischen Spielers vom 16. Dezember an. Sie kritisierten, dass Djokovic nach seiner Ankunft am Flughafen von Melbourne acht Stunden lang weitgehend isoliert und ohne Kontakt zu seinen Rechtsbeiständen festgehalten wurde.
Djokovic war seit Donnerstag im «Park Hotel» untergebracht, einer umstrittenen Einrichtung, in der die Behörden auch von der Abschiebung bedrohte Migranten festhalten. Das Verfahren durfte er allerdings von einem anderen, nicht genannten Ort aus zu verfolgen.