Regierung sagt: Ausschaffungen sollen vollzogen werden – grundsätzlich
Die Problematik «der nicht-vollzogenen Ausschaffungen» sei auch in der Schweiz ein bekanntes Problem, schrieb die SVP-Fraktion in ihrem Vorstoss. Sie verwies auf einen Artikel im «Nebelspalter», in dem es heisse, dass es beim Vollzug beträchtliche Unterschiede zwischen den Kantonen gebe.
Die Fraktion berief sich auch auf eine «vertrauliche Quelle». Danach verzichteten «die Behörden eines Nachbarkantons» auf die Ausschaffung, wenn die betreffende Person zweimal nicht an ihrer Wohnadresse angetroffen werde.
Die Fraktion wollte von der Regierung wissen, wie im Kanton zwangsweise Ausschaffungen ablaufen, welche Instruktionen die Polizei hat und wie viele Ausländerinnen und Ausländer mit einem Ausschaffungsbescheid sich aktuell im Kanton aufhalten.
Zuständig für den Vollzug von Wegweisungen ist das kantonale Migrationsamt, das im Sicherheits- und Justizdepartement angesiedelt ist, das von Regierungsrat Christof Hartmann (SVP) geleitet wird.
Abholung durch Polizei
Menschen, die zwangsweise ausgeschafft werden, würden «zu einem von ihnen nicht bekannten Zeitpunkt» von der Kantonspolizei abgeholt, schilderte die Regierung die Praxis. Falls sie nicht angetroffen werden, versuche die Polizei, den Aufenthaltsort zu ermitteln.
Zahlen darüber, in wie vielen Fällen die Bemühungen erfolglos blieben, gebe es nicht. Das Migrationsamt verzichte «grundsätzlich auf keinen Vollzug von rechtskräftigen Wegweisungen», hält die Regierung fest.