Verwaltungsgericht sagt: Roter Pass wurde zurecht verweigert
Die Vorwürfe an die Schweizermacher sind happig: Sein Einbürgerungsverfahren sei ein behördliches Trauerspiel. Er habe sich Dinge gefallen lassen müssen, die in einem integren, rechtsstaatlichen Verfahren keinen Platz hätten. Und die gegen ihn erhobenen Vorwürfe und Ablehnungsgründe seien teils frei erfunden. So wehrt sich ein einbürgerungswilliger Ausländer vor dem Glarner Verwaltungsgericht gegen den negativen Entscheid der Einbürgerungskommission von Glarus Nord. Die Kommission hatte das Einbürgerungsgesuch abgelehnt. Die Schweizermacher fanden, er sei mangelhaft integriert und habe «fundamentalistische Ansätze». Der Kanton bestätigte das Verdikt der Kommission als nächste Instanz, bevor der Fall vors Verwaltungsgericht kam.
Fordernd aufgetreten
Auf den ersten Blick erfüllt der Kläger viele Voraussetzungen, um eingebürgert zu werden. Er kam als Kleinkind in die Schweiz, ging hier zur Schule und spricht einwandfrei deutsch. Den Lebensunterhalt für sich und seine Familie bestreitet er selber, Einträge im Strafregister hat er auch keine. Sich selber stellt er dem Gericht gegenüber so dar: Er sei überall willkommen, werde als Schweizer wahrgenommen, sei umgänglich, arbeitsam, sparsam, anständig, hilfsbereit und konfliktfrei.
Trotzdem wurde ihm der Schweizer Pass verwehrt. Offenbar machte er beim Einbürgerungsgespräch auf die Kommissionsmitglieder einen weniger guten Eindruck. Er sei sehr fordernd aufgetreten und habe mit Nachdruck die Auffassung vertreten, er habe einen Anspruch auf seine Einbürgerung, brachte die Behörde vor Gericht vor. Dass er den Integrationsbericht als Lüge darstelle, finde die Kommission «befremdlich».
Im Gegenzug wirft sie ihm vor, er sei nicht immer ehrlich aufgetreten: Während des Einbürgerungsgesprächs habe er mit seinen Kindern nur in seiner Muttersprache gesprochen. Dabei hatte er behauptet, er spreche mit diesen Deutsch. Es sei fraglich, ob er die Integration seiner Ehefrau fördere, da es ihm gleichgültig sei, ob sie Schweizerin werden möchte oder nicht. Es sei zudem unklar, was seine Ehefrau dazu bewege, ein Kopftuch in der Art zu tragen, wie sie es tue. Genauer geht das Urteil aber nicht darauf ein. Gleich wie auch die angeblichen «fundamentalistischen Ansätze» nicht weiter ausgeführt werden, welche Mitgrund für die Ablehnung des Gesuchs gewesen sein sollen. Zum Verhängnis wurde ihm auch die Landsgemeinde: Hier hatte er keine Ahnung, über welche Geschäfte diese beraten hatte. Auch für das Gericht ist klar: Es lasse sich der Schluss ziehen, dass er am aktuellen Geschehen in der Gemeinde und im Kanton nicht interessiert sei. Es fehle jeder Beleg, dass er freiwillig einen engeren Kontakt zur einheimischen Bevölkerung pflege. «Die Kommission durfte zum Schluss kommen, der Beschwerdeführer sei nur ungenügend integriert, und folglich sein Gesuch abweisen», urteilt das Gericht. (uw)