Was macht eigentlich der «Preisüberwacher»?
Von Mara Schlumpf
In den Medien ist regelmässig von dem mysteriösen «Preisüberwacher» die Rede. Doch wer ist damit gemeint? Eine Firma? Eine Organisation? Ein Teil eines Departements? Oder gar ein einzelner Mensch? Und warum brauchen wir jemanden, der die Preise überwacht? Wie passiert so was? Stehen da mysteriöse Männer vor den Regalen im Supermarkt und beobachten, ob eine Detailhandelsfachfrau einen Rabattsticker auf die Produkte klebt?
Wie alles begann
Entstanden ist die Funktion des Preisüberwachers aus der Volksinitiative «zur Verhinderung missbräuchlicher Preise», welche diverse Konsumentenorganisationen aus der ganzen Schweiz 1979 einreichten. Damit sollten marktmächtige Unternehmen und Kartelle in ihre Schranken gewiesen werden. 1982 wurde die Initiative mit 56,1 Ja-Stimmen angenommen. Am 20. Dezember 1985 kam es dann zum Preisüberwachungsgesetz. Dieses wurde 1991 revidiert und seit dann sind alle Preise von Kartellen und marktmächtigen Unternehmen des öffentlichen und privaten Rechts dem Preisüberwacher unterstellt. Davon ausgenommen ist seit Januar 2008 die Kompetenz zur Überprüfung der Elektrizitätstarife.
Der Mann hinter der Funktion
Der «Preisüberwacher» ist tatsächlich ein einzelner Mann. Aktuell hat Stefan Meierhans die Funktion inne. Dies bereits seit Oktober 2008. Vor ihm gab es bereits sechs andere Preisüberwacher, unter ihnen sogar einen Bündner vor seiner Wahl zum Bundesrat. Hier in chronologischer Reihenfolge:
- Leo Schürmann (1973–1974)
- Leon Schlumpf (1974–1978)
- Odilo Guntern (1986–1993)
- Joseph Deiss (1993–1996)
- Werner Marti (1996–2004)
- Rudolf Strahm (2004–2008)