Soll ich mein Erspartes in die Pensionskasse einzahlen?
In der Serie «Liebi KB, wie isch da eigentlich?» beantworten SGKB-Mitarbeitende Alltagsfragen rund ums Geld. Aktuell: Soll ich mein Erspartes in die Pensionskasse einzahlen?
Die aktuelle Frage beantwortete für Sie Marco Michelucci, Leiter Private Banking der St.Galler Kantonalbank in Rapperswil-Jona.
Ich (55) habe Vermögen angespart und mache mir Gedanken über meine finanzielle Situation im Alter. Soll ich in die Pensionskasse einzahlen oder das Geld lieber anlegen?
Spätestens ab Mitte 50 beginnt für viele ein neuer Lebensabschnitt: Die Pensionierung rückt näher, das Einkommen erreicht oft seinen Höchststand, und die Kinder werden finanziell selbstständiger. Gleichzeitig wächst das Vermögen, sei es durch Ersparnisse oder eine Erbschaft. Das ist der richtige Zeitpunkt, um zu entscheiden, ob Sie in die Pensionskasse einzahlen, langfristig in Wertschriften investieren oder Reserven aufbauen möchten.
PK-Einkauf bietet Vorteile
Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse hilft, Vorsorgelücken zu schliessen und die Altersleistungen zu verbessern. Ein solches Einkaufspotenzial besteht häufig nach einer Lohnerhöhung, aufgrund von Teilzeitarbeit oder wegen eines Erwerbsunterbruchs. Freiwillige Einkäufe sind attraktiv, weil sie vom Einkommen steuerlich abgesetzt werden können.
Die Steuerersparnisse sollten aber nicht den alleinigen Ausschlag geben. Ich rate Ihnen, zunächst eine sorgfältige Liquiditätsplanung zu erstellen, da das Geld bis zur Pensionierung in der Pensionskasse gebunden bleibt. Wenn Sie später Kapital aus der Pensionskasse beziehen wollen, gilt eine gesetzliche Sperrfrist von drei Jahren. Andernfalls können die gewährten Steuervergünstigungen nachträglich zurückgefordert werden.
Werfen Sie vorgängig einen Blick auf Ihren Pensionskassenausweis und das entsprechende Reglement: Dort sehen Sie, ob überhaupt ein Einkaufspotenzial besteht und wie die jeweilige Vorsorgelösung aussieht. Die Verzinsung des Altersguthabens, die Umwandlungssätze sowie die Leistungen im Invaliditäts- und Todesfall können je nach Pensionskasse stark variieren. Je nach Situation ist es zudem ratsam, zuerst die Einzahlungsmöglichkeiten der Säule 3a auszuschöpfen.
