Schiessanlagen müssen umweltfreundlich aufgerüstet werden
Schiessen muss umweltfreundlicher werden. Das will der Bund und verpflichtet die Kantone ihre Umweltschutzgesetze dahingehend anzupassen, dass alle Schiessanlagen mit emissionsfreien, künstlichen Kugelfangsystemen ausgerüstet werden. Nun hat der Kanton Graubünden diese Anpassung, die letzten Herbst vom Grossen Rat abgesegnet wurde, per 1. April in Kraft gesetzt, wie er am Donnerstag mitteilt.
Für rund 60 Schiessanlagen in den Bereichen Militär, Jagd und Sport bedeutet das, dass sie bis am 31. Dezember 2020 Zeit haben entsprechende Systeme einzurichten. Sonst darf auf den Anlagen ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr geschossen werden, bis sie dem gesetzlichen Standard entsprechend nachgerüstet wurden.
Viele Zusagen zur Umrüstung
Laut Mitteilung des Kantons haben die Mehrzahl der Gemeinden und Schiessvereine bereits zugesagt ihre Anlagen bis Ende Jahr umzurüsten. Konkret betrifft die Gesetzesrevision 300m-, 50m- und 25m-Schiessstände sowie Jagdschiessanlagen mit ortsfesten Zielen nach den Weisungen der Schweizer Armee. Auch Keiler- und Kipphasenanlagen müssen mit speziellen Kugelfangsystemen ausgerüstet werden. Auf Wurftaubenanlagen, bei denen künstliche Kugelfänge nicht möglich sind, dürfen nur noch bleifreie Munition und schadstofffreie Wurftauben verwendet werden.
Die zuständigen Kantonalen Ämter seien im Austausch mit Gemeinden, Vereinen und Jägersektionen, heisst es weiter. Falls an gewissen Orten bis Ende Jahr kein neues Kugelfangsystem eingerichtet werden könne, empfehle man den Betroffenen möglichst rasch alternative Standorte zu suchen. (ofi)