Alkoholtestkäufe gehen mit der Zeit
Auch wenn die Versuchung vieler Jugendlicher gross ist: Alkohol tut den Adoleszenten nicht gut. Denn als Teenager ist das Hirn noch nicht vollständig ausgereift. Hinzu kommt, dass viele die Risiken, die mit dem Alkoholkonsum einhergehen, noch nicht abschätzen können. Schon seit Jahren gibt es daher Mindestalter für den Kauf von alkoholischen Getränken.
Davoser Betriebe regelmässig getestet
Welche Läden und Gastrobetriebe sich an diese Regeln halten respektive welche nicht, dies wird unter anderem auch in der Gemeinde Davos ermittelt. Vier- bis fünfmal pro Jahr finden hier Testkäufe statt, bei denen zwei «zu junge» Jugendliche – begleitet durch die Polizei und eine Fachperson des Blauen Kreuzes Graubünden – versuchen, an Alkohol zu kommen. In den meisten Fällen klappt dies nicht – was natürlich ein erfreuliches Zeichen ist. Und dennoch, hin und wieder wird den jungen Testkäuferinnen und -käufern Alkohol verkauft respektive serviert. «Entweder werden ihnen die Getränke ganz ohne Kontrolle eines Ausweises übergeben. Oder aber – und das ist ärgerlich – wird der Ausweis verlangt, aber das Alter falsch zusammengezählt», erklärt Pascale Koller. Als Suchtberaterin der Gemeinde koordiniert sie gemeinsam mit dem kantonalen Gesundheitsamt und dem Blauen Kreuz Graubünden die Alkoholtestkäufe in Davos. Um letztgenannten Fehler zu vermeiden, empfiehlt Koller die App «Jalk ID Scan». Dank dieser Applikation kann ein Ausweis in Sekundenschnelle per Handykamera eingelesen werden. Ob die kontrollierte Person berechtigt ist, Alkohol zu kaufen, wird sofort angezeigt. Die Suchtberaterin legt denn auch allen Angestellten nahe, im Zweifelsfall lieber mal einen Ausweis zu viel zu kontrollieren. «Es muss sich niemand scheuen, die ID zu verlangen.»
Konsequenzen mit grosser Auswirkung
Wenn ein Betrieb einen Alkoholtestkauf erfolgreich gemeistert hat, wird dieser per Brief angeschrieben und die freudige Mitteilung übermittelt. Betriebe, die «durchgefallen» sind, werden der Kanzlei gemeldet und von dort verwarnt. «Im Wiederholungsfall drohen weitere Massnahmen oder sogar eine temporäre Schliessung», führt Koller die möglichen Konsequenzen aus. Zudem würden die fehlbaren Betriebe innert kurzer Zeit erneut von Alkoholtestkäufern aufgesucht.