Qualität von Kochschinken überprüft: «Akzeptables Ergebnis»
Schinken ist nicht gleich Schinken. Nur der Vorderschinken darf aus der Schweineschulter hergestellt werden, teilt der Kanton Glaurus mit. Alle anderen Produkte, welche Schinken im Namen tragen wie Model-, Bauern- oder Saftschinken, müssen aus dem Fleisch des Hinterbeines stammen und haben strenge Qualitätsanforderungen nach der Leitlinie des Schweizer Fleischfachverbandes (SFF) zu erfüllen.
Verunreinigungen beanstandet
Im Labor wurde überprüft, ob die mikrobiologischen Richtwerte des SFF und die Vorgaben der Hygieneverordnung eingehalten werden. Die Überschreitung der Gesamtkeimzahl auf drei Erzeugnissen hatte drei Beanstandungen zur Folge. Bei einem weiteren Erzeugnis musste die mangelhafte Lebensmittelkennzeichnung beanstandet werden, teilt der Kanton Glarus mit. Der Eiweissgehalt sowie das Verhältnis von Wasser zu Eiweiss lag in allen Schinken im erwarteten Bereich, sodass keine «Überwässerung» festgestellt werden musste.
Die Lebensmittelkontrolleure beurteilen das Ergebnis insgesamt als «akzeptabel, auch wenn einzelne Hersteller sich noch verbessern dürfen», schreiben sie in ihrer Mitteilung.