Nur noch mit Zertifikat ins Spital
Aufgrund der steigenden Fallzahlen und der hochansteckenden Delta-Variante ist im Kantonsspital Glarus entschieden worden, die Zertifikatspflicht (3G-Regel) für Besucherinnen und Besucher einzuführen, wie in einer Mitteilung aus dem Spital von gestern Freitag steht. Damit sollen im Kantonsspital die Patientinnen und Patienten sowie die Mitarbeitenden bestmöglich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus geschützt werden.
Die Zertifikatspflicht tritt ab Mittwoch, 17. November, in Kraft. Besucherinnen und Besucher müssen ab diesem Datum ein gültiges Covid-Zertifikat inklusive gültigen Ausweis, Pass oder Identitätskarte vorweisen.
Schnelltest vor Ort
Ein Covid-Zertifikat erhält gemäss Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit, wer vollständig geimpft ist, ein negatives Testresultat vorweisen kann oder nachweislich vom Coronavirus genesen ist. Weiterhin gelte im ganzen Spital Maskenpflicht. Für Besuchende des Kantonsspitals Glarus bestehe die Möglichkeit, vor Ort einen Schnelltest (ohne Covid-Zertifikat) zu machen, schreibt das Spital weiter. Für den Schnelltest müsse jedoch mit Wartezeiten gerechnet werden.
Ohne Zertifikat zum Untersuch
Wie das Spital weiter festhält, gelte die Zertifikatspflicht nicht für Begleitpersonen unterstützungsbedürftiger Patientinnen und Patienten oder für ambulante Patientinnen und Patienten, die zu einer medizinischen Untersuchung ins Spital müssen. (so)