Nützliche Informationen für Schutzsuchende
Darf man Flüchtende privat aufnehmen?
Ja, das geht. Ukrainische Staatsangehörige dürfen normalerweise während 90 Tagen legal bei Angehörigen, Freunden und anderen in der Schweiz wohnen. Personen, die sie aufnehmen, machen sich nicht strafbar. Aktuell gilt der Schutzstatus, siehe weiter unten. Das macht die Lage noch etwas einfacher.
Darf den Flüchtenden eine eigene Wohnung angeboten werden?
Auch das geht in Ordnung. Solange die Unterkunft gratis zur Verfügung gestellt wird, ist auch keine Meldung an die Behörden nötig. Wenn aber die Person gegen Bezahlung beherbergt wird, muss ihre Ankunft bei der örtlichen Polizei gemeldet werden.
Bundesrat aktiviert den Schutzstatus – was heisst das?
Die Schweiz zieht mit der EU gleich und regelt den Aufenthalt von Schutzsuchenden aus der Ukraine rasch und unbürokratisch. Ist der Schutzstatus gegeben, wird eine kollektive Aufnahme und ein Aufenthaltsrecht vorläufig auf ein Jahr gewährt. Bundesrätin Keller-Sutter betonte an der Pressekonferenz vom Freitag, dass durch die Einführung des Schutzstatus die Asylverfahrensstrukturen entlastet werden könnten. Ehegatten und -gattinnen, eingetragene Partnerinnen und Partner und minderjährige Kinder können Schutzsuchende mit Status S mitbringen respektive umgehend nachziehen. Die Sammelbewilligung mit provisorischem Schutz zielt darauf ab, Personen zu schützen, solange sie einer ernsten allgemeinen Gefahr ausgesetzt sind. Insbesondere während eines Krieges oder Bürgerkriegs oder in Situationen allgemeiner Gewalt. Die maximale Aufenthaltsdauer von 90 Tagen ist mit dem Schutzstatus ausser Kraft gesetzt.
Gibt es Mindestanforderungen für eine Unterkunft?
Grundsätzlich gibt es keine formellen Anforderungen. Es ist auch nicht nötig, dass Sie eine Fremdsprache sprechen. Wichtig wäre jedoch, dass die Geflüchteten mindestens drei Monate bleiben können. Zusätzlich ist es wichtig, dass pro drei erwachsene Personen mindestens ein Zimmer verfügbar ist. Das Wohnzimmer oder der Keller zählen nicht als Zimmer. Die Geflüchteten sollten ausserdem Zugang zur Küche haben, sei es, um selber zu kochen oder um bekocht zu werden. Und selbstverständlich müssen sie auch uneingeschränkten Zugang zum Badezimmer haben.