«Nicht bewilligungsfähige Möblierung»
In ihren Stellungnahmen an die Bündner Regierung hatten sich gleich vier Umweltorganisationen negativ zum Projekt inklusive Rodungsgesuch geäussert, Pro Natura und WWF Graubünden ebenso wie die Stiftung Landschaftsschutz und Mountain Wilderness Schweiz. Sie alle empfahlen die Ortsplanungsrevision für das Hängebrücken-Vorhaben in Solis zur Ablehnung. Die Regierung genehmigte die Revision daraufhin trotzdem – jetzt haben sich die Stiftung und Mountain Wilderness dazu entschieden, mit einer Beschwerde vor Verwaltungsgericht zu reagieren. Das bestätigen die beiden Organisationen in einer gestern veröffentlichten Medienmitteilung. Pro Natura und WWF hingegen verzichten auf einen Gang vor Gericht. «Wir haben die Störung für Flora und Fauna als gering beurteilt», erklärt WWF-Graubünden-Geschäftsführerin Anita Mazzetta gegenüber der Redaktion.
«Reine Erlebnisinszenierung»
Die Stiftung Landschaftsschutz und Mountain Wilderness betrachten das Projekt «Aventura Alvra», das im Gebiet zwischen den bestehenden Solisbrücken und der Staumauer Solis den Bau zweier Hängebrücken und einer Felskaverne mit Plattform vorsieht, als «reine Erlebnisinszenierung» und eine «unnötige und unzulässige Möblierung der Landschaft», wie sie betonen. Da die beiden geplanten Brücken kein Weg mit Verbindungsfunktion für das Überwinden eines natürlichen Hindernisses seien, dürfe die notwendige Ausnahmebewilligung für das Überdecken von Fliessgewässern nicht erteilt werden, so die Argumentation.
Sorge um Alte Solisbrücke
Die Bauten und Steinschlagsicherungen würden zudem die landschaftlichen Qualitäten der Schluchtenlandschaft schmälern. Nicht zuletzt gehöre die Alte Solisbrücke zum Bundesinventar der historischen Verkehrswege und sei inklusive Umgebung ungeschmälert zu erhalten.
Auch in die sogenannte qualifizierte Umgebungszone der Unesco-Welterbelinie Albula-Bernina falle das gesamte «Aventura Alvra»-Vorhaben. Gegen das Projekt würden demnach Interessen «von höchster Bedeutung» sprechen. Gleichzeitig sei der touristische und wirtschaftliche Nutzen zu wenig belegt, monieren die Beschwerdeführenden, und es seien zu viele zentrale Fragen offen, die für eine Bewilligung zu klären wären.