Rechnungstool zeigt: Nicht alle Mietzinserhöhungen in Graubünden sind gerechtfertigt
In knapp 500 Fällen wurde der sogenannte Mietzinsrechner in Graubünden bereits genutzt. Dies geht aus einer Mitteilung des Mieterinnen- und Mieterverbands Graubünden (MV GR) hervor. Schweizerinnen und Schweizer, die zur Miete wohnen, können das digitale Tool nutzen, um Erhöhungen der Mieten zu kontrollieren.
Steigt euer Mietzins?
Mieten dürfen nicht beliebig erhöht werden
Denn obwohl der Referenzzinssatz gestiegen ist, dürfen Vermieterinnen und Vermieter nicht in jedem Fall die Mieten erhöhen, wie der Bündner Verband weiter schreibt. Auch dürften die Mieten nicht beliebig hoch erhöht werden. Der Mietzinsrechner helfe in diesem Belangen und überprüfe objektiv, ob der erhöhte Mietzins wirklich gerechtfertigt sei oder nicht.
Laut Mitteilung kam es in 47 Prozent der knapp 500 Fälle, in denen das Rechnungstool in Graubünden bisher genutzt wurde, zu einer anschliessenden berechtigten Anfechtung der Mietzinsanpassung. Das verdeutliche die Notwendigkeit, dass Mieterinnen und Mieter ihre Rechte kennten und den Mietzinsrechner zur Überprüfung einsetzten, heisst es seitens MV GR.
Was ist der Referenzzinssatz?
Der Referenzzinssatz ist der durchschnittliche Zinssatz aller Hypotheken in der Schweiz. Der Mietzins ist an den Referenzzinssatz gekoppelt. Er wird vierteljährlich durch das Bundesamt für Wohnungswesen mitgeteilt. Seit Juni 2023 liegt der hypothekarische Referenzzinssatz bei 1,5 Prozent. Den aktuell verwendeten Zinssatz steht jeweils im Mietvertrag oder in der letzten Erhöhungsanzeige.
Anfechtung als Mittel für weitere Mietanpassungen
Eine ungerechtfertigte Mietzinserhöhung kann gemäss Mitteilung innert 30 Tagen seit Erhalt bei der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht angefochten werden. Der MV GR sieht eine Anfechtung als besonders wichtig, hinsichtlich einer möglichen weiteren Referenzzinssatzerhöhung im Herbst.
Der Mietzinsrechner ist auf der Website des Verbands zu finden. Das Tool ist schweizweit verfügbar. Der Wohnort, die Mietzinserhöhung sowie weitere Angaben müssen individuell ausgefüllt werden. (red)