Maskenpflicht an Bündner Volksschulen wird aufgehoben
Trotz hoher Infektionszahlen durch die Omikronvariante ist eine Überlastung der Spitäler ausgeblieben und die Belegung der Intensivpflegestationen hat gemäss einer Kantonsmitteilung weiter abgenommen. Dies veranlasst die Regierung, die kantonalen Massnahmen gegen die Pandemie aufzuheben. Die Impfung sowie die Hygiene- und Verhaltensregeln werden als Schutz vor Ansteckungen aber weiterhin empfohlen, schreibt der Kanton in einer Mitteilung. Zudem sei es wichtig, dass sich Personen mit Symptomen testen lassen oder sich in Isolation begeben würden.
Betriebs- und Schultestungen werden eingestellt
Für Schülerinnen und Schüler der öffentlichen und privaten Volksschulen wird die Maskenpflicht ab Donnerstag, 10. Februar, aufgehoben. «Das freiwillige Tragen einer Schutzmaske ist weiterhin möglich. Für alle anderen Personen gilt in Innenräumen auf den Arealen der Volksschulen eine Maskenpflicht.» Gemäss Mitteilung gilt die Maskenpflicht an der Sekundarstufe II bis zur Aufhebung durch den Bundesrat weiter.
Die Omikronvariante habe die Teststrategie massgeblich beeinflusst. «Die Ansteckungsketten können nicht mehr wirksam unterbrochen werden und die Laborkapazitäten sind weiterhin begrenzt.» Die Lageentwicklung stimme aber zuversichtlich. «Deshalb werden die Schultestungen und die Betriebstests ab Freitagabend, 11. Februar, eingestellt.» Bis Ende Februar weitergeführt werden laut Mitteilung die Betriebstests in Gesundheits- und Betreuungsinstitutionen. Ab Anfang März gelten die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit.