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Leben & Freizeit

Mann wegen sexuellen Handlungen mit Kindern verurteilt

sladmin
01.07.2019, 04:30 Uhr
11.05.2026, 12:16 Uhr

Am 21. Mai stand ein 54-jähriger Schweizer wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern sowie Erwerb und mehrfachem Besitz von Pornografie in Chur vor dem Regionalgericht Plessur. Der Angeklagte hatte, ohne ihr Alter zu kennen, mit drei Jungs unter 16 Jahren sexuelle Handlungen vorgenommen und dafür jeweils zwischen 300 und 400 Franken bezahlt. Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei bei ihm ausserdem 54 Videofilme und Dutzende Fotos mit pornografischem Inhalt.

Detaillierte Abrechnung

Die Staatsanwaltschaft Graubünden beantragte am Prozess eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und eine Busse von 4000 Franken. Sie verlangte auch vom Gericht, dem Angeklagten die Weisung zu erteilen, sich einer ambulanten Psychotherapie zu unterziehen, was dieser schon seit 2016 macht.

Der Verteidiger, der eine bedingte Geldstrafe forderte, bemängelte die Kostenrechnung der Staatsanwaltschaft: Er verlangte eine detaillierte Abrechnung der Verfahrenskosten. Weshalb das Gericht damals kein Urteil eröffnete und von der Staatsanwaltschaft eine detaillierte Abrechnung der Untersuchungskosten und Auslagen verlangte.

Bedingte Geldstrafe

Inzwischen hat das Gericht das Urteil gefällt. Der Angeklagte wurde schuldig gesprochen und mit einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 160 Franken sowie einer Busse von 4000 Franken bestraft.

Ihm wurde ausserdem die Weisung erteilt, sich für die Dauer der zweijährigen Probezeit einer ambulanten Psychotherapie zu unterziehen. Der Verurteilte wurde zu Lasten des Kantons Graubünden mit 532 Franken entschädigt, dieser Betrag wird mit den Verfahrenskosten von 7818 Franken verrechnet.

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