Kunstliebhaberei nüchtern betrachtet
Das Glarner Kantonsgericht hat ein Urteil gefällt im Streit zwischen zwei Kunstliebhabern. Kläger ist ein Zürcher Sammler, Beklagter ein Kunst- und Antiquitätenhändler, der im Glarnerland wohnt. Kläger A. Dürer* und Beklagter P. Klee*, wie die «Glarner Nachrichten» sie bereits im Bericht zur Gerichtsverhandlung nannten, haben sich im Mai 2017 auf dem Helvetiaplatz-Flohmarkt in Zürich kennengelernt.
Es habe sich eine Freundschaft entwickelt, sagt Dürer, er als noch unerfahrener «absoluter Neuling» habe sich von Klee, der ja eine Fachperson für Kunst und Antiquitäten sei, beraten lassen und ihm in Kunstsachen vertraut. Beide kamen aus der Finanzwelt und Klee arbeitete weiterhin dort.
Der Käufer sieht sich getäuscht
Klee habe ihm weisgemacht, er besitze Gemälde von angeblich herausragender Qualität, klagt Dürer, und er habe ihm dann den Schmus gebracht mit einem angeblichen Vorrecht, diese zu kaufen. Was Dürer für mehrere Zehntausend Franken dann auch tat. Erst nach und nach sei er dann Klee auf die Schliche gekommen. Für eine «Amme mit Kind», habe Klee 13 000 Franken genommen, obwohl er das Bild vor dem Verkauf an Dürer zu einer Auktion eingereicht habe – und das Auktionshaus einen Schätzwert von bloss 1200 bis 1800 Franken genannt.
Was Dürer umso misstrauischer machte und ihn laut Zusammenfassung im Urteil herausfinden liess: Ein «Junges Mädchen mit Fächer in hellblauem Kleid» habe zwei erfolglose Aufrufe an Auktionen hinter sich gehabt, wobei der Schätzpreis zuerst um die 4000, dann nur noch bei 2400 Franken gelegen habe. Worauf aber Klee das Bild an Dürer für 8000 Franken verkauft habe. Und so weiter.
Letztlich habe er, Dürer, von Klee für rund 67 000 Franken Gemälde gekauft, nun forderte er 20 000 Franken zurück. Mit Nachklagevorbehalt und unter Berufung auf absichtliche Täuschung und Grundlagenirrtum.
«Zweitmeinung» ist Klee zu billig
Klee verwahrte sich dagegen, er könnte Dürer übers Ohr gehauen haben: Er betonte laut dem Urteil, die Preise seien «Marktpreise» und nicht übersetzt. Klee sei im Fall der «Amme mit Kind» einfach «mit der Schätzung des Auktionshauses nicht einverstanden» gewesen. Er bestritt auch, dass er das Gemälde hätte versteigern lassen wollen, es sei ihm nur um eine Zweitmeinung zum Preis gegangen. Einen solchen, tieferen Schätzpreis einem möglichen Käufer mitzuteilen, dafür gebe es keinen Grund. Und ähnlich bei den anderen strittigen Preisschildern.