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Leben & Freizeit

Kein Zuschlag mehr für Bündner Bauernfamilien?

Südostschweiz
29.01.2020, 04:30 Uhr
gestern um 16:56 Uhr

In der Schweiz hat jede Familie ein Anrecht auf Kinderzulagen von mindestens 200 Franken pro Kind. Für Bauernfamilien gibt es allerdings noch etwas obendrauf, die sogenannte Haushaltungszulage. Sie beträgt pro Kind 100 Franken. Ursprünglich stammt diese Regelung aus der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg, als viele Bauern von den Alpen ins Unterland abwanderten. Um dieser Bewegung entgegenzuwirken, wurde dieser finanzielle Anreiz gesetzt. Die eidgenössische Finanzkontrolle hält die Massnahme allerdings nicht mehr für notwendig. Im Jahr 2011 scheiterte der Versuch, diese Zulagen zu streichen, jedoch im Parlament.

Dem steht Thomas Roffler, Präsident des Bündner Bauernverbandes, kritisch gegenüber. Besonders junge Familien würden mit der Haushaltungszulage entlastet, so Roffler. «Junge Leute in der Landwirtschaft sind meistens jene, die einen Hof übernommen und manchmal hohe Investitionen getätigt haben. Da ist es nur richtig, wenn der Bund Familien mit Kindern, die ja wünschenswert sind, entlastet», erklärt er.

Ausserdem spiele auch der Ort eine Rolle. Laut dem schweizerischen Bauernverband profitieren vor allem Bauernfamilien mit einem Hof an abgelegenen Orten von dieser Zulage. Solch abgelegene Höfe gibt es in Graubünden zuhauf. Deshalb sei die Haushaltungszulage besonders in Graubünden besonders wichtig, so Roffler.

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