Kein Gehör für «Sandra B.s» Antrag
Der «Blick» hat die 63-jährige Frau auf den frei erfundenen Namen «Sandra B.» getauft. Den Sprung in die Schlagzeilen der nationalen Boulevardpresse schaffte sie Mitte April, weil sie Lärm macht. Über eine Musikbox, die auf dem Fenstersims im obersten Stock ihres Hauses steht. Und aus der immer dann lautes Rauschen, dröhnte, wenn in Luchsingen die Glocken der etwa 120 Meter weit entfernten reformierten Kirche geläutet wurden.
Denn das stört «Sandra B.» ganz gewaltig, wie sie gegenüber den «Glarner Nachrichten» schon Mitte September 2020 ausführte. Kurz davor hatte sie mit Inseraten in der Wochenzeitung «Fridolin» die «massive Ruhestörung um 5 Uhr» und das «Bimmeli, Bammeli, Bummeli bei jeder unberechtigten Gelegenheit» angeprangert und zur Gründung einer «Interessengemeinschaft Anti-Gebimmel» aufgerufen.
Auskunft dazu gab sie den «Glarner Nachrichten» ebenso wie in einem Interview im Regionalfernsehen TV Südostschweiz anfänglich noch unter ihrem richtigen Namen. Weil sie später nach eigenen Angaben sogar Morddrohungen erhalten hat, pocht sie nun darauf, anonym zu bleiben.
«Last-Minute»-Antrag
Trotzdem fiel «Sandra B.s» richtiger Name am Donnerstagabend in der Kirche Betschwanden erneut in der Öffentlichkeit. Dort fand die Versammlung der reformierten Kirchgemeinde Grosstal statt, und an dieser wurde ein Antrag behandelt, den sie gestellt hatte.
«Wir werden damit kurzfristig noch an die Kirchgemeindeversammlung gelangen», hatte Kirchenratspräsident Daniel Sprüngli gegenüber den «Glarner Nachrichten» Mitte April erklärt, «obwohl er uns an der letzten Sitzung noch nicht vorlag, als wir die Unterlagen zur Versammlung verabschiedeten.»
«Ihr Antrag wurde abgelehnt», erklärte Sprüngli am Freitag nun auf Anfrage. Behandelt wurde «Sandra B.s» Anliegen als zweitletztes Traktandum. Verlangt hatte sie, dass die «polizeilich verordnete Nachtruhe von 22 bis 7 Uhr» eingehalten und «vor allem auf das Viertelstundengedröhne Tag und Nacht» verzichtet werde.